Reifenwechsel: Radmuttern nachziehen
Radmuttern nachziehen: Deswegen sollten sie das unbedingt machen

Bei einem Reifenwechsel muss man die Radmuttern nach 50 Kilometern nachziehen. Experten betonen, wie wichtig das ist.
Bild: Alfred Harder
Wenn die kältere Jahreszeit kommt, müssen Autofahrer den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen vornehmen. Denn sollte mit falschen Pneus im Straßenverkehr etwas passieren, wird es für den Autofahrer ungemütlich. Doch aufgepasst: Mit dem Wechsel allein ist es oft nicht getan. Oft ist es so, dass die Werkstatt darauf hinweist, dass die Radmuttern nach rund 50 Kilometern nachgezogen werden müssen. Wie verbindlich ist das?
Die Gerichte sind sich wie so oft nicht einig. Ein Urteil des Landgerichts II in München zeigt, dass man sich an die Anweisung halten sollte. Ein Autofahrer, der gegen seine Werkstatt geklagt hatte, erhielt nach einem Unfall mit seinem Mercedes nur einen Teil der Summe, die er ursprünglich haben wollte.
Schriftlich als auch mündlich darauf hingewiesen
Denn die Werkstatt hatte ihn sowohl schriftlich als auch mündlich darauf hingewiesen, dass die Muttern nachgezogen werden müssten. Das tat der Mann allerdings nicht, und nach rund 100 Kilometern löste sich das linke Hinterrad, und das auf der Autobahn. Der Unfall führte zu einem hohen Sachschaden.
Die Werkstatt müsse zwar für die offenbar nicht fest genug angezogene Schraube haften, der Mercedes-Besitzer trage jedoch eine Mitschuld an dem Unfall, hieß es. Daher urteilte das Gericht, dass die Werkstatt nur 70 Prozent der Summe zahlen muss.

Wie verbindlich ist ein Hinweis der Werkstatt?
Bild: Ralf Timm / AUTO BILD
Allerdings landete der Fall landete auch vor dem Oberlandesgericht München, das hingegen keine Mitschuld beim Autobesitzer feststellte. Demnach müssten sich Kunden nach einem Werkstattbesuch darauf verlassen können, dass sie keine Arbeiten mehr an ihren Fahrzeugen durchführen müssen. Das Festsitzen der Radmuttern sollte nach 50 Kilometern daher gewährleistet sein. Auch entsprechende Hinweise würden das nicht ändern.
Martina Schipke, die Pressesprecherin des Bundesverbands Reifenhandel, betonte aber, dass sich die Antwort auf die Frage nach einem Mitverschulden des Kunden jeweils nach den Umständen des Einzelfalls richte. Damit sei das Urteil eine Einzelfallentscheidung. "Das Urteil ist rechtlich gesehen also nicht allgemeingültig und es gibt eine Vielzahl anderslautender Entscheidungen zu diesem Sachverhalt."
Von vielen Experten empfohlen
Das Nachziehen der Radbefestigungsteile nach der Montage wird von vielen Experten empfohlen. Der Verband der europäischen Räderhersteller EUWA schreibt in seinen Sicherheits- und Wartungshinweisen für den Gebrauch von Rädern in Reifenwerkstätten: "An einem neuen Fahrzeug und bei jedem Rad-, beziehungsweise Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach circa 50 bis 100 Kilometern Fahrleistung zu überprüfen und falls notwendig, die Radschrauben erneut bis zum korrekten Wert anzuziehen."
Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim Reifenfachverband BRV, sagt zudem mit Blick auf das Urteil: "Wenn sich nach 100 Kilometern alle Radbefestigungselemente an einem Rad lösen, ist davon auszugehen, dass kein vorschriftmäßiges Anziehen bei der Montage erfolgt ist. Bei einem Nachziehen hätte dies aber gegebenenfalls korrigiert werden können.“
Sein Tipp: "Zugunsten der eigenen Sicherheit sollten Sie auf das Nachziehen der Radbefestigungsteile in der Servicewerkstatt nicht verzichten. In den meisten Reifenfachwerkstätten wird das kostenlos durchgeführt und dauert nicht länger als zwei Minuten. Das sollte einem die eigene Sicherheit schon wert sein!"
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