Reisemobil kaufen oder verkaufen
Das sollten Sie wissen, wenn Sie einen Camper kaufen oder verkaufen

Bei Reisemobilen ist traditionell der Herbst die Zeit des Eigentümerwechsels. Die einen verkaufen nach der Saison, andere nutzen günstigere Angebote für den Einstieg. Hier sind Tipps, damit die Geschäftsabwicklung für beide Seiten ohne Ärger gelingt.
Bild: Ingo Barenschee
- Jens Lehmann
Wer ein Wohnmobil privat handelt, sollte nicht nur den Preis im Blick haben. Von der richtigen Verkaufszeit über den Kaufvertrag bis zur sicheren Fahrzeugübergabe gibt es einige wichtige Punkte, die Käufer und Verkäufer kennen sollten.
Wann ist die beste Verkaufs- beziehungsweise Kaufzeit für Reisemobile?
Käufer profitieren preislich tendenziell im Herbst und Winter von einem größeren Angebot bei gleichzeitig schwächerer Nachfrage. Verkäufer haben dagegen im Frühjahr die etwas besseren Karten. Ob und wie groß der Preisvorteil jeweils ausfällt, hängt aber auch von Alter, Zustand, Marke und Modell des Fahrzeugs ab.
Sollte ich mein Reisemobil vor dem Verkauf abmelden?
Nicht unbedingt. Solange es zum Verkauf steht, ist die Zulassung praktisch, weil Interessenten unkompliziert eine Probefahrt machen können. Vor der Übergabe ist die Abmeldung für den Verkäufer aber sicherer. Wird das Fahrzeug angemeldet übergeben, sollten Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag festgehalten und der Verkauf umgehend schriftlich per Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle gemeldet werden. Für die Versicherung reicht eine telefonische Info. Sicherheitshalber empfiehlt sich aber auch hier eine kurze Mitteilung in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
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Was passiert, wenn der Käufer das Reisemobil nicht ummeldet?
Für die Ummeldung gibt es keine gesetzliche Frist. Deshalb sollte der Kaufvertrag eine "Deadline" enthalten, zum Beispiel zwei Wochen. Meldet der Käufer das Reisemobil bis dahin nicht um, können für den Verkäufer weiter Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung anfallen. Dann sollte er sich erneut an die Zulassungsstelle wenden. Diese kann ein Verfahren einleiten, an dessen Ende die Fahrzeugzulassung erlischt.
Was gehört unbedingt in den Kaufvertrag?
Neben Namen und Anschriften beider Seiten muss der Vertrag die vollständigen Fahrzeugdaten, den Kaufpreis und den Kilometerstand enthalten. Bekannte Mängel und Unfallschäden sollten ebenso festgehalten werden wie mitverkauftes Zubehör, etwa Markise, Fahrradträger oder Solaranlage. Wichtig ist außerdem die Zahl der übergebenen Schlüssel sowie Datum und Uhrzeit des Verkaufs. Ein zusätzliches Übergabeprotokoll und Fahrzeugfotos von außen und innen können später für beide Seiten hilfreich sein.
Haftet ein privater Verkäufer später noch für Mängel?
Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung im Kaufvertrag grundsätzlich ausschließen. Das gilt jedoch nicht, wenn ein bekannter Mangel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich garantiert wurde. Beim gewerblichen Händler kann die Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern dagegen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Worauf sollte ich als Käufer besonders achten?
Beim Reisemobil reicht der übliche Gebrauchtwagen-Check nicht aus. Besonders wichtig ist beispielsweise die Suche nach Feuchtigkeitsschäden. Käufer sollten sich Dichtigkeitsprüfungen, Wartungsunterlagen und Rechnungen zeigen lassen und nach früheren Unfall- oder Reparaturschäden fragen. Der Käufer sollte zudem unbedingt die verbleibende Zuladung prüfen. Denn nachträgliche Einbauten können sie erheblich reduzieren. Probefahrt und gründliche Besichtigung bei Tageslicht sind selbstverständlich.
Wie läuft die Übergabe am sichersten ab?
Geld gegen Fahrzeug und alles dokumentieren. Zulassungsbescheinigungen, Schlüssel, Bedienungsanleitungen, Prüf- und Wartungsnachweise sowie vereinbartes Zubehör sollten vollständig übergeben werden. Tipp insbesondere bei größeren Kaufsummen: Statt Bargeld bietet sich eine SEPA-Echtzeitüberweisung an. So kann der Verkäufer den Geldeingang auf seinem Konto sofort prüfen.
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