Reiserecht Europa
Vorsicht, Alpen-Raubritter

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Mit neuen Verkehrsregeln überraschen Österreich und Italien Urlaubsreisende. Der ADAC warnt vor drastischen Bußgeldern.
Absicht oder Zufall? Zur Reisezeit ändern Österreich und Italien einfach mal ein paar Verkehrsregeln. So dürfen in Österreich Kinder unter zwölf Jahren mit Motorrädern, Motorrädern mit Beiwagen, Trikes und bestimmten vierrädrigen Fahrzeugen ohne Passagierkabine grundsätzlich nicht mehr befördert werden. Einzige Ausnahme: Motorräder mit Beiwagen, in denen eine geeignete Kindersicherung vorhanden ist. Für kleinere Kinder bedeutet dies, dass ein Kindersitz im Beiwagen fest eingebaut sein muss, für größere Kinder genügt ein Sicherheitsgurt. Sofern es sich nicht um einen geschlossenen Beiwagen handelt, müssen die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen muss einen Überrollbügel aufweisen.
Urlaubsreisende nach Italien müssen sich auf folgende Neuerungen einstellen: Seit Ende Juni 2002 gilt hier für alle motorisierten Zweiradfahrer aus Sicherheitsgründen die Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren. Alle anderen Fahrzeuge, also auch Pkw, müssen tagsüber auf Autobahnen das Abblendlicht einschalten. Bei Nicht-Beachtung riskiert man ein Bußgeld von mindestens 32 Euro. Außerdem wurde die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt. Wer sich mit Alkohol ans Steuer setzt, muss in Italien mit einer Geldstrafe von bis zu 2600 Euro sowie einem Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten rechnen.
Der ADAC empfiehlt allen Autofahrern, die neuen Verkehrsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Denn bei Verstößen kassiert die Polizei meist an Ort und Stelle – einerlei ob der Fall eindeutig ist oder nicht. Wer nicht genug Bargeld bei sich trägt, muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung verlangt wird. In Österreich können die Bußgelder häufig mit der Kreditkarte gezahlt werden. Für rechtliche Zweifelsfälle nennt der ADAC kompetente deutschsprachige Anwälte im jeweiligen Land
Urlaubsreisende nach Italien müssen sich auf folgende Neuerungen einstellen: Seit Ende Juni 2002 gilt hier für alle motorisierten Zweiradfahrer aus Sicherheitsgründen die Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren. Alle anderen Fahrzeuge, also auch Pkw, müssen tagsüber auf Autobahnen das Abblendlicht einschalten. Bei Nicht-Beachtung riskiert man ein Bußgeld von mindestens 32 Euro. Außerdem wurde die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt. Wer sich mit Alkohol ans Steuer setzt, muss in Italien mit einer Geldstrafe von bis zu 2600 Euro sowie einem Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten rechnen.
Der ADAC empfiehlt allen Autofahrern, die neuen Verkehrsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Denn bei Verstößen kassiert die Polizei meist an Ort und Stelle – einerlei ob der Fall eindeutig ist oder nicht. Wer nicht genug Bargeld bei sich trägt, muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung verlangt wird. In Österreich können die Bußgelder häufig mit der Kreditkarte gezahlt werden. Für rechtliche Zweifelsfälle nennt der ADAC kompetente deutschsprachige Anwälte im jeweiligen Land
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