Die Suche nach einem Parkplatz in überfüllten und hektischen Innenstädten kann zur Herausforderung werden. Besonders, wenn eine Lücke entdeckt wurde, der nachrückende Verkehr schon nach kürzester Zeit ungeduldig wird, Passanten neugierig zuschauen und das Auto rückwärts passgenau eingeparkt werden muss. Gelingt das Einparkmanöver hier nicht auf Anhieb, liegen die Nerven schnell blank. Mit den AUTO BILD-Tipps ist das Rückwärtseinparken selbst unter ungünstigen Bedingungen kein Problem.

Allgemeine Tipps

- Spiegel richtig einstellen: Die Außenspiegel sind weit nach außen zu drehen, so dass der tote Winkel möglichst klein ausfällt. Die eigene Karosserie sollte noch gerade erkennbar sein. In der Regel ist im Außenspiegel der hintere Türgriff des Pkw sichtbar. Im Innenspiegel muss möglichst viel von der Heckscheibe erkennbar sein.
- Abstände einschätzen: Die anvisierte Parklücke muss so groß sein, dass man beim Einparken keine anderen Fahrzeuge berührt und diesen auch ausreichend Platz beim Ausparken bietet. Verlassen Sie sich beim Parkvorgang jedoch nicht nur auf Sensoren oder die Rückfahr-Kamera des Autos.

- Kein Stress! Fürs Einparken sollte man sich die Zeit nehmen, die man benötigt. Lassen Sie sich nicht durch nachfolgenden Verkehr drängen, und fahren Sie langsam. Hektik und Eile haben hier nichts verloren. Gelingt das Einparken nicht, fangen Sie noch einmal an. Für diesen Moment müssen andere Verkehrsteilnehmer Verständnis haben. Denn nur so lassen sich mögliche Parkrempler und das Einschalten der Kfz-Versicherung vermeiden.

Mut zur Lücke
Wer beim Einparken unsicher ist: Übung bringt die nötige Routine.
Längs einparken ist ein Bestandteil der Führerscheinprüfung. Wird anschließend zu selten einparkt, dem fehlt es möglicherweise an der erforderlichen Routine, um den Vorgang problemlos zu bewältigen. Wer also unsicher ist, sollte das Einparken immer mal wieder üben. Zum Beispiel am Wochenende auf einem leeren Supermarktparkplatz, wo man ungestört anhand der Markierungen lernen kann, sein eigenes Fahrzeug besser einzuschätzen. 

Anleitung: So gelingt das Rückwärtseinparken

Während einem das Vorwärtseinparken oft locker von der Hand geht, stellt sich das Rückwärtseinparken zwischen hintereinander parkenden Fahrzeugen oft als knifflige Angelegenheit dar. Das Problem hierbei ist häufig die angewandte Einparktechnik. AUTO BILD hilft, das Manöver zu vereinfachen!
- Ist eine geeignete Lücke gefunden, fährt man mit dem Pkw so weit vor, bis man – bei einem Abstand von ca 50 Zentimetern – parallel neben dem Auto steht, dass vor der Lücke parkt. Als Orientierung gilt hier die Faustregel "Spiegel an Spiegel" – die Außenspiegel beider Fahrzeuge sollten sich also auf einer Höhe befinden.
- Blinker setzen, kontrollieren, ob man freie Fahrt hat und dann langsam rückwärts fahren. Ist die B-Säule des eigenen Autos (wo der Anschnallgurt für Fahrer und Beifahrer befestigt ist) auf Höhe des Hecks des parkenden Fahrzeug, das Lenkrad stark nach rechts einschlagen. So fährt man dann langsam weiter. 
- Der Blick ist nach hinten gerichtet, Kontrollblicke sollten jedoch auch nach vorne gehen, um zu schauen, ob das Auto zu weit oder zu gering ausschert. Zudem muss auch der Verkehr im Auge behalten werden. Ziehen Sie den vorderen Teil des Autos nicht zu früh in die Lücke, damit der parkende Pkw nicht gestreift wird. Fahren Sie fast ganz in die Parklücke hinein.

- Wenn das Hinterrad ca. einen halben Meter vom Bordstein entfernt ist, drehen Sie das Lenkrad zurück und rollen langsam weiter, bis das Fahrzeug parallel zur Bordsteinkante befindet. Richten Sie das Lenkrad gerade und korrigieren Sie gegebenenfalls die Position. 
- Sollte einfaches Korrigieren nicht ausreichen, muss man noch einmal aus der Lücke fahren und den Vorgang wiederholen. Achtung: Wer aus einer Parklücke auf die Fahrbahn fahren will, hat keinen Vorrang – den hat der fließende Verkehr.

Fehler beim Rückwärtseinparken

Mut zur Lücke
Orientierungspunkte sind nützliche Helfer beim Einparkprozess.
Häufige Fehler beim Rückwärtseinparken lassen sich meist einfach korrigieren. Zu weit in die Lücke gefahren oder zu weit vom Bordstein entfernt, das passiert, wenn man das Lenkrad zu früh oder zu spät eingeschlagen hat. Um das zu vermeiden, helfen Orientierungspunkte (Spiegel-an-Spiegel/B-Säule). Auch falsch eingestellte Spiegel können natürlich für Probleme beim Einparken sorgen.

Wo darf ich überall parken?

Einige Verkehrszeichen erlauben das Parken auf bestimmten Flächen nicht oder beschränken es auf spezielle Gruppen. Dazu zählen beispielsweise Mutter-Kind- sowie Behindertenparkplätze. Zwei Schilder zeigen jedoch immer an, an welchen Stellen man nicht parken darf. Dazu gehört das absolute Halteverbot sowie das eingeschränkte Halteverbot. Beim eingeschränkten Halteverbot ist lediglich das Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Generell ist das Parken laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter anderem auch hier unzulässig:
- An engen und unübersichtlichen Straßenstellen
- In scharfen Kurven
- Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehr- oder Rettungszufahrten
- Innerhalb eines Kreisverkehrs
- Auf Taxiständen
- Fahrradschutzstreifen
- Vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz
Um einen Strafzettel zu vermeiden, reicht es nicht, nur auf entsprechende Schilder zu achten. Denn nicht immer wird ein Halte- oder Parkverbot durch ein Verkehrsschild ausgewiesen. An unübersichtlichen Stellen wie Kurven, dürfen Fahrzeuge beispielsweise generell nicht abgestellt werden. Selbst ohne Schild ist es nicht erlaubt dort zu parken.

Unterschied zwischen Parken und Halten

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet zwischen Halten und Parken. Wer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Wer sein Auto weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, sodass er im Bedarfsfall jederzeit losfahren kann, der hält. Diese Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil Verkehrsregeln unterschiedliche Verbote für das Parken oder Halten vorsehen. So wie beispielsweise das eingeschränkte Halteverbot, das umgangssprachlich auch Parkverbot heißt. Hier darf höchstens gehalten, aber nicht geparkt werden.

Bußgeld: Falschparken kann teuer werden

Der Bußgeldkatalog führt für falsches Parken viele Vergehen auf. Hier ein kleiner Auszug: Wer auf Geh- oder Radwegen parkt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen –  wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Stellt man sein Auto an Engstellen ab und behindert dadurch Rettungsfahrzeuge, droht ein Knöllchen von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Das besonders in Innenstädten verbreitete Parken in zweiter Reihe kann 20 Euro kosten, steht das Fahrzeug dort länger als 15 Minuten, werden es 30 Euro. Und wer nicht platzsparend parkt, kann schlimmstenfalls ein Knöllchen von 10 Euro erhalten.

Achtung beim Parkmanöver: Unfall und Versicherung

Beim Rangieren nicht aufgepasst oder zu schnell eingeschlagen, schon ist es passiert! Man streift ein parkendes Fahrzeug oder hat Kratzer in sein eigenes Auto gefahren. Wer beim Rangieren einen Rempler verursacht hat, darf diesen nicht ignorieren und einfach wegfahren. Wer so handelt, begeht Unfallflucht. Und das ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird sowie auch den Entzug der Fahrerlaubnis und Punkten in Flensburg nach sich ziehen kann. Wer ein parkendes Auto angefahren hat, ist laut Strafgesetzbuch dazu verpflichtet, eine "zumutbare Zeit" auf den Fahrer zu warten. Da aber heutzutage nahezu jeder ein Smartphone besitzt, ist dies eigentlich hinfällig und man kann direkt die Polizei anrufen. Denn es reicht auch nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen. Selbst wenn einige Versicherungen oder Ratgeber meinen, dass bei Bagatellschäden keine Polizei eingeschaltet werden muss, rät AUTO BILD-Verkehrsexperte Uwe Lenhart davon ab. Weil es oft von Zufälligkeiten abhängt, ob solche Mitteilungen den Berechtigten erreichen, reicht das Hinterlassen eines Zettels regelmäßig nicht aus.
Im Überblick: Alles zum Thema Kfz-Versicherung
Informiert werden sollte zudem auch die Versicherung – egal, ob man Geschädigter oder Verursacher ist. Machen Sie zudem Bilder vom Unfallort, den Beschädigungen und wenn möglich auch Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen. Alle wichtigen Informationen wie Kennzeichen, Ort und Zeitpunkt sollten enthalten sein. Empfehlenswert ist es, sich am Europäischen Unfallbericht zu orientieren. Diesen Unfallbericht kann man kostenlos im Internet finden, ausdrucken und für Notfälle im Handschuhfach aufbewahren. Er erleichtert es Ihnen, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Doch wer zahlt bei einem Parkschaden die entstandenen Kosten? Die eigene Haftpflicht übernimmt die Reparaturkosten bei Schäden am gegnerischen Auto. Die Leistungen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sollten jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man Opfer eines Parkremplers wurde und der Verursacher nicht auffindbar ist. Sonst könnte man hochgestuft werden und muss teurere Beiträge zahlen. Kollidieren zwei Fahrzeuge beim Parkvorgang, wird meist eine Haftungsteilung vereinbart. Wenn nicht nachzuvollziehen ist, welche Partei mehr Schuld hat, tragen beide Beteiligte die Hälfte des Schadens. Wer eine umfangreiche Absicherung möchte, der kann über eine Parkschadenversicherung nachdenken. Diese reguliert kleinere Schäden, die beim Parken und Halten entstehen können und übernimmt oftmals auch mutwillig verursachte Schäden.
 

Von

Adele Moser