Schlaglöcher im Asphalt entstehen vor allem im Winter: Feuchtigkeit dringt in kleine Risse in der Asphaltdecke ein, dehnt sich beim Gefrieren aus und sprengt den Asphalt dabei auf. Durch den häufigen Wechsel zwischen Frost und Tauwetter ist es in Teilen Deutschlands laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) im Winter 2025/26 zu deutlich mehr Schlagloch-Schäden gekommen als in den Vorjahren – so etwa in Brandenburg.

Welche Schäden können durch Schlaglöcher entstehen?

Sichtbarster Schaden ist häufig ein platter Reifen oder eine Beschädigung der Felge. Doch nicht jeder Schlagloch-Schaden ist so offensichtlich. Auch Fahrwerk, Radaufhängung, Stoßdämpfer oder Bremsscheiben können in Mitleidenschaft gezogen werden. Schäden an diesen Bauteilen sind vom Laien nicht immer sofort nachzuvollziehen.
So können sich Schäden bemerkbar machen:
  • Verändertes Fahrverhalten
  • Lenkrad steht schief
  • Pulsieren im Bremspedal
  • Poltern an der Vorderachse
Das sollten Sie bei einem Schaden tun
  1. Beweise sichern: Fotografieren Sie sowohl das Schlagloch als auch Schäden am Auto. Dokumentieren Sie auf dem Foto die Größe des Schlaglochs, indem Sie ein Maßband oder einen Vergleichsgegenstand neben das Schlagloch legen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Lage des Schlaglochs. Falls Zeugen vorhanden sind (z. B. ebenfalls betroffene Fahrer), notieren Sie die Kontaktdaten.
  2. Polizei verständigen: Lassen Sie – wenn möglich – den Schaden vor Ort von der Polizei aufnehmen.
"Eine gute Dokumentation mit Fotos und allen relevanten Angaben erleichtert und beschleunigt die Regulierung durch die Versicherung erheblich", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Haften Bund, Länder und Kommunen?

Zwar sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und auf Gefahren hinzuweisen. In der Praxis ist es jedoch schwierig nachzuweisen, dass die zuständige Stelle ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
"Die Hürden für Schadenersatzansprüche gegen den Staat sind hoch. Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können", so Asmussen.
Weisen zudem Warnschilder auf Straßenschäden hin oder war ein Fahrer zu schnell unterwegs, sinken die Erfolgsaussichten auf staatlichen Ersatz gegen null. Das in der Straßenverkehrsordnung verankerte Sichtfahrgebot verpflichtet Verkehrsteilnehmer, Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei Schlagloch-Schäden?

Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann den Schaden durch die Versicherung regulieren lassen. Sie übernimmt die Kosten für Schäden an Karosserie, Spurstangen, Achsen, Felgen und Reifen. Der Versicherte muss allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung leisten. Außerdem muss man bei der Abrechnung über die Vollkaskoversicherung immer berücksichtigen, dass man dadurch seinen Schadenfreiheitsrabatt reduziert und im nächsten Jahr wahrscheinlich höhere Beiträge für die Kfz-Versicherung bezahlen muss. Es gilt also abzuwägen, ob sich eine Regulierung lohnt oder ob man den Schaden nicht besser aus eigener Tasche bezahlt.