Seit Mitte der 90er Jahre gibt es mehr

Mehr als 750.000 Mark Schmerzensgeld für ein Unfallopfer. Mit diesem Urteil im Frühjahr 2001 nahm das Landgericht München (Az. 19 O 8647/2001) eine Hürde, die bei Schmerzensgeld-Prozessen in den USA meist locker überschritten wird. Bei uns müssen sich Verletzte mit vergleichsweise kleinen Summen begnügen.

Doch das Münchener Urteil zeigt eine Tendenz: Immer häufiger sprechen Richter Unfallopfern bei schweren Schäden hohe Beträge zu, lassen dafür kleinere Verletzungen unberücksichtigt. Mussten sich dauerhaft pflegebedürftige Unfallopfer bis Ende der 80er Jahre noch mit rund 300.000 Mark Schmerzensgeld begnügen, stiegen die Summen seit Mitte der 90er Jahre teilweise auf mehr als das Doppelte.

Grundsätzlich gilt: Bei Körperverletzung steht dem Opfer eine "billige Entschädigung in Geld" zu (§ 847 BGB). Sie soll die Schmerzen finanziell ausgleichen und dem Opfer zusätzlich Genugtuung gegenüber dem Verursacher verschaffen, so der Gesetzgeber. Wird ein Betrag festgesetzt, müssen die Folgen des Schadens für das Opfer berücksichtigt werden: Wie lange behindert die Verletzung oder ihre Folgen das Opfer? Welche sozialen und psychischen Auswirkungen hat die Verletzung?

Entschädigungshöhe und Hilfe für Opfer

Dabei spielt der Lebensstandard des Opfers ein wichtige Rolle: Ein Herzchirurg, der vier Finger seiner linken Hand verliert, erhält mehr Schmerzensgeld als der Maurer, dem ein Arm abgenommen werden musste. Besonders schwer ist es für die Richter, die seelischen Folgen einer Verletzung zu beurteilen, etwa wenn ein Patient nach dem Unfall unter Angstzuständen oder Depressionen leidet oder regelmäßig wiederkehrende Schmerzen sein tägliches Leben beeinträchtigen.

Nach einer Unfallflucht können Opfer in Ausnahmefällen Schmerzensgeld vom Verein Verkehrsopferhilfe erhalten. Grundsätzlich zahlt der Verein nur anstelle der nicht zu ermittelnden Haftpflicht. Schmerzensgeld gibt es deshalb nur, wenn damit eine besondere finanzielle Härte für das Opfer vermieden wird.

Hier gibt es Hilfe für Opfer Unfallopfer oder deren Angehörige wissen oft nicht, ob und wie viel Schmerzensgeld ihnen zusteht. Die neue ADAC-Schmerzensgeldtabelle hilft bei der Suche nach Urteilen in ähnlich gelagerten Fällen. Buch und CD (Preis: je 54 Euro, zusammen: 70 Euro) enthalten rund 3600 Urteile. Geordnet nach Verletzungsart oder Höhe des Schmerzensgeldes, geben sie Auskunft über Fall, Opfer, Spätfolgen und das Aktenzeichen.

Die Schmerzensgeldtabelle kann über den Buchhandel oder den Deutschen Anwaltverlag (02 28-91 91 10) bezogen werden. Hilfe für Opfer bietet auch die Verkehrsopferhilfe in Hamburg (Telefon 0 40-30 18 00 oder Internet www.verkehrsopferhilfe.de).