Schnäppchen mit Hindernissen
Die Import-Falle

—
Verlockend die Angebote, groß die Ersparnis: Autos selbst aus dem Ausland holen. Aber was tun, wenn plötzlich Extras fehlen oder der Verkäufer spinnt?
Verschiedene Extras in Europa
Manchmal hat Eurokratie ja ihre guten Seiten. Zum Beispiel, wenn sich die Herren im Euroland nicht auf einheitliche Steuersätze einigen können. Vorteil: Wir dürfen in vielen Nachbarländern Neuwagen zu Schnapper-Preisen kaufen, nach Deutschland importieren. Und theoretisch gibt es nicht mal Ärger. Ein vom Markenhändler abgestempeltes Serviceheft und die nötigen Datenaufkleber vorausgesetzt, gilt sogar die volle Garantie.
Doch grau ist alle Theorie, wie die Wege über die Grenzen. In der Praxis lauern für Sparfüchse Fallen auf dem Weg zum preiswerten Auto-Glück. Über AUTO BILD-Leser Thomas W. aus A. schnappten fast alle zu. W. kaufte sich im März 2001 einen Passat Trendline 1.8 T über einen freien Importeur. Aus Dänemark, ganze 42.000 Mark teuer. Ersparnis: 10.000 Mark.
Die erste Falle schlug gleich bei Übergabe zu: Dem Auto fehlte das zugesicherte ESP. Auch die Antriebsschlupfregelung gab es nicht. Auf Nachfrage stieß W. nur auf Gedächtnislücken beim Verkäufer H. Ase. Und die Notizen? Verschwunden. "Pech", meint Volker Lange, Vizepräsident des Bundesverbandes freier Auto-Importeure: "Diese Aufzeichnungen waren vielleicht auf einem Zettel, aber nicht im Kaufvertrag. Nur was dort steht, zählt im Streitfall."
Falle Numero zwei: W. hatte sein Auto nach deutschen Preis- und Ausstattungslisten zusammengestellt. Doch die gelten in Dänemark nicht. Viele Hersteller bieten im Ausland andere Ausstattungen an. Schlimmer noch: Die Extras sehen in Belgien anders aus als in Schweden, Finnland, Spanien.
Doch grau ist alle Theorie, wie die Wege über die Grenzen. In der Praxis lauern für Sparfüchse Fallen auf dem Weg zum preiswerten Auto-Glück. Über AUTO BILD-Leser Thomas W. aus A. schnappten fast alle zu. W. kaufte sich im März 2001 einen Passat Trendline 1.8 T über einen freien Importeur. Aus Dänemark, ganze 42.000 Mark teuer. Ersparnis: 10.000 Mark.
Die erste Falle schlug gleich bei Übergabe zu: Dem Auto fehlte das zugesicherte ESP. Auch die Antriebsschlupfregelung gab es nicht. Auf Nachfrage stieß W. nur auf Gedächtnislücken beim Verkäufer H. Ase. Und die Notizen? Verschwunden. "Pech", meint Volker Lange, Vizepräsident des Bundesverbandes freier Auto-Importeure: "Diese Aufzeichnungen waren vielleicht auf einem Zettel, aber nicht im Kaufvertrag. Nur was dort steht, zählt im Streitfall."
Falle Numero zwei: W. hatte sein Auto nach deutschen Preis- und Ausstattungslisten zusammengestellt. Doch die gelten in Dänemark nicht. Viele Hersteller bieten im Ausland andere Ausstattungen an. Schlimmer noch: Die Extras sehen in Belgien anders aus als in Schweden, Finnland, Spanien.
Vorsicht, Garantie-Falle
Falle Nummer drei schluf nach einer Panne zu: Die Werkstatt wollte das Steuergerät nicht kostenlos tauschen. Der Passat sei im Ausland gekauft worden, die deutsche Garantie gelte nicht. Stimmt. Aber eben nur, wenn im Serviceheft der Stempel des ausländischen Vertragshändlers oder der Datenaufkleber fehlt. Diesmal hatte die VW-Werkstatt den schwarzen Peter. Stempel und Kleber waren vorhanden. Damit ist der Wagen einem in Deutschland gekauften Auto gleichgestellt, die Werkstatt musste kostenlos tauschen. Man kann es ja mal versuchen...
Die Leiden des Thomas W. hatten trotzdem kein Ende: Die Garantieabwicklung verzögerte sich. Vierte Falle: W. hatte bei der Bestellung keine Kopie seines Ausweises abgegeben. Deshalb stand im Serviceheft nur der ausländische Händler. Trotz aller Schwierigkeiten hatte AUTO BILD-Leser W. noch Glück: Er musste nicht lange auf seinen Neuen warten.
Falle fünf: Ist dies in Deutschland ein Rücktrittsgrund, nehmen Spanier und Dänen Verzögerungen gelassen hin. Denn wer dort bei Lieferengpässen den Vertrag kündigt, zahlt Strafgebühren, verliert zumindest seine Anzahlung. Die beträgt je nach Verhandlungsgeschick bis zu 25 Prozent. Glück für W. auch, dass er mit seinem Händler einen Festpreis vereinbarte. Denn hier lauert die sechste Falle: Wer das vergisst, kann bei reimportierten Autos eventuell kräftig draufzahlen. Denn einen vertraglichen Schutz vor Preiserhöhungen, wie wir ihn in Deutschland kennen, gibt es im Ausland meistens nicht.
Die siebte Falle lauert in der Abgasnorm: In Europa gilt Euro 3. D4/Euro 4, bei uns fast schon Regel, ist bei unseren Nachbarn die Ausnahme. Umschlüsseln geht fast nie (Auskünfte bei: Speer-Consulting: Telefon 06221-26481). Es werden also die höheren Steuersätze fällig. Noch schlimmer kann es in Dänemark Eigen-Importeure treffen: Hier gibt es noch Abgasluschen mit Euro 2 - die können in Deutschland als Neuwagen nicht einmal mehr zugelassen werden. Da gibt es nur einen Trick: In Dänemark vom Händler anmelden lassen, dann gilt er als Gebrauchter...
Die Leiden des Thomas W. hatten trotzdem kein Ende: Die Garantieabwicklung verzögerte sich. Vierte Falle: W. hatte bei der Bestellung keine Kopie seines Ausweises abgegeben. Deshalb stand im Serviceheft nur der ausländische Händler. Trotz aller Schwierigkeiten hatte AUTO BILD-Leser W. noch Glück: Er musste nicht lange auf seinen Neuen warten.
Falle fünf: Ist dies in Deutschland ein Rücktrittsgrund, nehmen Spanier und Dänen Verzögerungen gelassen hin. Denn wer dort bei Lieferengpässen den Vertrag kündigt, zahlt Strafgebühren, verliert zumindest seine Anzahlung. Die beträgt je nach Verhandlungsgeschick bis zu 25 Prozent. Glück für W. auch, dass er mit seinem Händler einen Festpreis vereinbarte. Denn hier lauert die sechste Falle: Wer das vergisst, kann bei reimportierten Autos eventuell kräftig draufzahlen. Denn einen vertraglichen Schutz vor Preiserhöhungen, wie wir ihn in Deutschland kennen, gibt es im Ausland meistens nicht.
Die siebte Falle lauert in der Abgasnorm: In Europa gilt Euro 3. D4/Euro 4, bei uns fast schon Regel, ist bei unseren Nachbarn die Ausnahme. Umschlüsseln geht fast nie (Auskünfte bei: Speer-Consulting: Telefon 06221-26481). Es werden also die höheren Steuersätze fällig. Noch schlimmer kann es in Dänemark Eigen-Importeure treffen: Hier gibt es noch Abgasluschen mit Euro 2 - die können in Deutschland als Neuwagen nicht einmal mehr zugelassen werden. Da gibt es nur einen Trick: In Dänemark vom Händler anmelden lassen, dann gilt er als Gebrauchter...
Rat vom Rechtsexperten
AUTO-BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke "Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Kunde selbst beim Händler im Ausland kauft. Gewährleistungs- und Garantieansprüche richten sich dann nach dem Recht des Landes, in dem das Fahrzeug erworben wurde. So gibt es in keinem Land Neuwagen-Verkaufsbedingungen, wie wir sie in Deutschland kennen. Teilweise sind die Gewährleistungsfristen kürzer als in Verträgen mit deutschen Händlern. Bei den meisten EU-Nachbarn betragen sie oft nur sechs Monate.
Auch das Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen, das Käufer in Deutschland vor unwilligen Vertragsklauseln schützt, gilt bei Käufen im Ausland nicht. Ein Kauf, der im EU-Ausland getätigt worden ist, unterliegt den landesspezifischen Regeln. In Dänemark, Spanien und den Niederlanden beispielsweise besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die fehl, darf automatisch gewandelt oder gemindert werden. In Deutschland ist dies nicht gesetzlich geregelt, nur im Einzelvertrag festgelegt.
Neben den vertraglichen Gewährleistungsansprüchen gibt es aber auch im EU-Ausland unterschiedlich ausgestaltete Garantieregelungen der Autohersteller. Wer sein Auto im Ausland kauft und nach Deutschland importiert, kann hier unter bestimmten Bedingungen für Nachbesserungen das Händlernetz des Herstellers in Anspruch nehmen. Zwar versuchen einige Vertragswerkstätten, sich zu drücken, doch ist das Serviceheft von einem ausländischen Vertragshändler abgestempelt oder mit den entsprechenden Aufklebern versehen worden, muss die Vertragswerkstatt die Garantiearbeiten ausführen. Liefert der ausländische Händler nicht fristgemäß, gelten für das Rücktrittsrecht die im Vertrag vereinbarten Regeln des EU-Nachbarn."
Auch das Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen, das Käufer in Deutschland vor unwilligen Vertragsklauseln schützt, gilt bei Käufen im Ausland nicht. Ein Kauf, der im EU-Ausland getätigt worden ist, unterliegt den landesspezifischen Regeln. In Dänemark, Spanien und den Niederlanden beispielsweise besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die fehl, darf automatisch gewandelt oder gemindert werden. In Deutschland ist dies nicht gesetzlich geregelt, nur im Einzelvertrag festgelegt.
Neben den vertraglichen Gewährleistungsansprüchen gibt es aber auch im EU-Ausland unterschiedlich ausgestaltete Garantieregelungen der Autohersteller. Wer sein Auto im Ausland kauft und nach Deutschland importiert, kann hier unter bestimmten Bedingungen für Nachbesserungen das Händlernetz des Herstellers in Anspruch nehmen. Zwar versuchen einige Vertragswerkstätten, sich zu drücken, doch ist das Serviceheft von einem ausländischen Vertragshändler abgestempelt oder mit den entsprechenden Aufklebern versehen worden, muss die Vertragswerkstatt die Garantiearbeiten ausführen. Liefert der ausländische Händler nicht fristgemäß, gelten für das Rücktrittsrecht die im Vertrag vereinbarten Regeln des EU-Nachbarn."
Service-Links