Section Control: Streckenradar erlaubt
Das müssen Sie zur Section Control wissen

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Das bundesweit einzige Streckenradar nahe Hannover ist laut einem neuen Urteil doch rechtmäßig und bereits wieder in Betrieb. Was Sie zur Section Control wissen müssen!
Das bundesweit einzige Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe von Hannover ist rechtmäßig. Das entschied am 13. November 2019 das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg (Az. 12 LC 79/19). Es änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. Eine Revision gegen ihre Entscheidung ließen die Lüneburger Richter nicht zu. Das Section Control genannte Messsystem wurde bereits einen Tag später wieder in Betrieb genommen, ab sofort werden dort wieder Tempoverstöße verfolgt.
Langes rechtliches Hin und Her
Die Anlage befindet sich auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt der Bundesstraße 6 bei Laatzen südöstlich von Hannover. Der aktuellen Entscheidung ging ein langer Rechtsstreit voraus, ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Verfahren vorgebracht. Im März 2019 hatte das Verwaltungsgericht Hannover dem Rechtsanwalt noch recht gegeben, woraufhin die Anlage ausgeschaltet wurde. Im Mai folgte das OVG dem Urteil zunächst, entschied dann aber im Juli nach der Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes anders, allerdings nur vorläufig. Nun folgte die endgültige rechtliche Klärung.
Innenminister Pistorius sieht hohe Akzeptanz

Niedersachsens Innenminister Pistorius (SPD) ist ein großer Fürsprecher der Section Control.
Fragen und Antworten zu Section Control
Wie funktioniert die Section Control?
Das Streckenradar misst das Tempo eines vorbeifahrenden Autos nicht wie ein Blitzer an einer einzelnen Stelle, sondern dessen Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt. Damit wird ein kurzfristiges Abbremsen und anschließendes Wiederbeschleunigen von Temposündern verhindert.
Bei der Section Control werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos per Infrarot fotografiert und genau wie Autotyp, Ort und Zeit kurzfristig anonymisiert gespeichert. Nur bei einem erkennbaren Verstoß gegen das Tempolimit wird das Fahrzeug geblitzt und seine Daten dem Zentralen Verkehrsdienst in Hannover übermittelt. Anschließend verschicken die Behörden einen Bußgeldbescheid. Ohne Vergehen wird der Datensatz automatisch gelöscht.
Welche Bedenken gibt es?
Bedenken äußern vor allem Datenschützer. Sie sehen einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger, da auch die Daten der sich vorschriftsmäßig verhaltenden Autofahrer erfasst würden. Damit werde unerlaubt ein Bewegungsprofil erstellt. Die FDP in Niedersachsen sieht datenschutzrechtliche Grundsätze bewusst verletzt. Geschwindigkeitskontrollen können niemals den "gläsernen Autofahrer" rechtfertigen.
Gibt es Section Control schon in anderen Ländern?
Ja, die Niederlande, Österreich, Italien, Polen, Großbritannien und die Schweiz machen seit Jahre positive Erfahrung mit dem streckenbezogenen Messverfahren.
Was kostet die Anlage?
Bis zum erstmaligen Einsatz im Januar 2019 lagen die Kosten für die von der Jenoptik Robot GmbH gebauten Anlage bei 450.000 Euro, getragen von der Polizei Niedersachsen.
Wie geht es weiter mit Section Control?
Nach Auskunft des niedersächsischen Innenministeriums ist nun eine Pilotphase bis Ende 2020 geplant, während der bereits Bußgelder verhängt werden. Vermutlich wird im letzten Quartal des Jahres ausgewertet, wie sich die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig geprüfte Anlage auf die Unfallhäufigkeit, den Verkehrsfluss und auch auf die Schadstoffemission auswirkt. Bei einem positiven Urteil soll die Pilotphase dann direkt in den Normalbetrieb übergehen. Rechtlich gesehen bliebe dem im November 2019 gescheiterten Kläger nur noch der Gang vors Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht.
Wird es weitere Strecken mit Kontrollen geben?
Das ist noch völlig offen. Sollte sich die Section Control in der Pilotphase bewähren, würde das Land Niedersachsen prüfen, ob es ähnlich gelagerte Unfallschwerpunkte gibt und die dortigen Strecken für das Verfahren geeignet wären. Auch die damals SPD-geführte Landesregierung von Nordrhein-Westfalen war 2016 nicht abgeneigt. Generell geht das Pilotprojekt bei Hannover auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz im Dezember 2014 zurück, es dürften also alle Bundesländer mit Interesse die Ergebnisse aus Niedersachsen registrieren.
Was sagt der ADAC?
Nach Ansicht des ADAC sollte Section Control eine Ausnahme bleiben, zumal die Anlagen deutlich teurer als örtlich messende Überwachungsgeräte seien. Für eine Einführung des neuen Messverfahrens auf weiten Teilen des Straßennetzes bestehe kein Handlungsbedarf, da für eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung bereits bewährte Messverfahren zur Verfügung stünden.
Mit Material von dpa.
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