Diese Autofahrt hat für Diskussionen gesorgt! Der Streamer "LetsHugo" war zuletzt mit seinem Streaming-Kollegen "Wichtiger" unterwegs, als er auf der Autobahn geblitzt wurde. 100 km/h waren auf dem Abschnitt erlaubt, geblitzt wurde er mit einer Geschwindigkeit von rund 120 km/h.
Beide waren während der Fahrt durch ihr Gespräch so abgelenkt, dass LetsHugo nicht darauf achtete, wie schnell er tatsächlich fuhr. Den Blitzer bemerkte er erst, als es zu spät war.

Fans kritisieren Verkehrsverstoß

Die beiden Streamer konnten über den Fauxpas lachen. Von den Fans, die das Ganze auf Twitch live verfolgten, gab es aber auch Kritik – denn sie wünschten sich mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung im Straßenverkehr, nicht nur von Streamern.
Hinzu kam, dass LetsHugo eine Blitzer-App nutzte, durch die er vor dem Blitzer auch gewarnt wurde, wie in dem Video zu hören ist. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist in diesem Punkt unmissverständlich: Autofahrer dürfen keine Blitzer-Apps nutzen – weder auf dem Smartphone noch im Navigationsgerät.
Laut Paragraf 23 Absatz 1c StVO ist es verboten, technische Geräte zu verwenden oder betriebsbereit mitzuführen, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Blitzern oder Radarkontrollen warnen oder diese sogar stören.
Wer trotzdem eine Blitzer-App nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Im Einzelfall kann das Gerät sogar beschlagnahmt werden

Auch Beifahrer dürfen nicht warnen

Lange war rechtlich umstritten, ob Beifahrer solche Apps verwenden dürfen. Doch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2023 (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) hat für Klarheit gesorgt: Sobald der Fahrer von den Warnungen profitiert, ist die Nutzung auch durch den Beifahrer unzulässig.
Auch hier gingen die Meinungen der Zuschauer auseinander, neben Kritik wurden die beiden Streamer auch verteidigt.