Zoff mit einem Taxifahrer, wer hat den nicht schon einmal erlebt? Oft beruht der Streit aber nur auf Missverständnissen – "Ich dachte, Sie müssen ..." – Ja, was muss der Droschkenkutscher eigentlich für den zahlenden Fahrgast tun, was darf er ablehnen? AUTO BILD erklärt es.

Darf man sich am Stand das Taxi aussuchen? Ja, entgegen der weitverbreiteten anderen Meinung muss der Fahrgast nicht das erste Taxi in der Schlange nehmen, er hat freie Auswahl. Logisch ist dabei, dass das gewählte Taxi auch ungehindert losfahren kann.

Überblick: Weitere Service-Themen

Hallo Taxi
Bezahlen: grundsätzlich bar. Eine Kartenzahlung muss vor der Fahrt geklärt werden.
Bild: Ralf Timm
Darf der Taxifahrer kurze Touren ablehnen? Nur mal eben 800 Meter ums Eck, das ist bei Taxifahrern nicht besonders beliebt – aber auch diesen Wunsch muss der Fahrer erfüllen. Denn im sogenannten Pflichtfahrgebiet, etwa dem gesamten Gebiet einer Großstadt, herrscht für ihn Beförderungspflicht. Dieses Fahrgebiet ist in der jeweiligen lokal gültigen Taxenordung festgelegt.
Kann man über den Fahrpreis verhandeln? Im Pflichtfahrgebiet nicht, dort gilt der örtliche amtliche Taxitarif. Er besteht aus Grundgebühr, Kosten pro Kilometer und Wartegeld bei Stillstand im Verkehr und darf nicht überoder unterschritten werden. Führt die Fahrt aber über das Pflichtfahrgebiet hinaus, etwa in die nächste Stadt, kann ein Festpreis vereinbart werden. Darauf muss der Taxifahrer seinen Gast hinweisen, sofern er den Auftrag annehmen will. Er kann diesen auch ablehnen. Wird kein Festpreis vereinbart, gilt der Taxitarif des Ausgangsorts.

Kindersitzbedarf ankündigen

Welche Route muss der Fahrer nehmen? Grundsätzlich muss der Fahrer die kürzeste Strecke zum Ziel wählen. Will er eine andere nehmen, etwa weil diese wegen der Verkehrsbelastung günstiger ist, muss der Fahrgast zustimmen. Müssen Kindersitze an Bord des Taxis sein? Nein. Da Kinder aber vorschriftsmäßig gesichert sein müssen und Beförderungspflicht besteht, muss der Fahrer bei fehlenden Sicherungen für ein entsprechend ausgerüstetes Ersatztaxi sorgen. Bei der Bestellung eines Wagens sollte also gleich angegeben werden, dass Kinder dabei sind. Muss der Fahrer beim Gepäckeinladen helfen? Grundsätzlich nicht. Es sei denn, die Taxiordnung sagt etwas anderes. Auch Hilfe beim Ein- und Aussteigen ist eine freiwillige Serviceleistung – und für ein Trinkgeld sicher nicht schädlich.

Sitze müssen frei sein

Wie viel Gepäck muss das Taxi mitnehmen? Nur so viel muss mit an Bord, wie nach Größe und Gewicht ins Gepäckabteil des Wagens passt. Wer besonders viele Koffer, schwere oder sperrige Gegenstände zu transportieren hat, sollte das bei der Bestellung des Taxis angeben. Muss ein Taxi Hunde kostenlos mitnehmen? Nein, der Taxifahrer kann den Transport von Tieren ablehnen, wenn dadurch die Sicherheit gefährdet wird oder er eine Allergie hat. Ob Hunde Zuschlag kosten, regelt die örtliche Tarifordnung. Blindenhunde müssen kostenlos befördert werden. Darf der Fahrer dem Gast den Platz vorschreiben? Nein, der Fahrgast darf sich seinen Sitzplatz aussuchen. Der Fahrer muss deshalb alle Sitze freihalten.

Striktes Rauchverbot

Hallo Taxi
Taxiwahl: Der Fahrgast kann sich das Taxi aussuchen, er muss nicht das Erste in der Reihe nehmen.
Bild: Ralf Timm
Muss der Fahrer das Radio ausschalten? Nicht, wenn er den Verkehrsfunk verfolgen will. Er muss die Lautstärke aber auf Wunsch vermindern. Wer entscheidet über Fenster und Heizung? Auf Wunsch des Fahrgasts muss der Fahrer Fenster oder Schiebedach öffnen oder schließen, sofern die Sicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das gilt auch für die Temperatur. Darf in einem Taxi geraucht werden? Nein, das Rauchen ist im Taxi für den Fahrer wie für seine Gäste verboten. Wie muss der Fahrgast die Rechnung zahlen? Grundsätzlich gilt Barzahlung. Wer mit der EC- oder einer Kreditkarte zahlen will, muss das vor dem Zusteigen klären. Wechselgeld muss sofort nachgezählt werden, der Gast kann eine Quittung verlangen.

Nichts liegen lassen

Haftet der Fahrer für vergessene Sachen? Nein, zumal diese auch aus dem Auto gefallen oder von späteren Fahrgästen eingesteckt worden sein können. Wo kann sich ein Fahrgast beschweren? Über eine verweigerte Beförderung, eine überhöhte Preisforderung oder den Zustand eines Taxis kann sich der Fahrgast bei der Taxizentrale sowie bei der staatlichen Aufsichtsbehörde beschweren. Über seine "Ordnungsnummer" rechts unten in der Heckscheibe kann jedes Taxi identifiziert werden.

Von

Roland Bunke