Taxi: Ihre Rechte als Fahrgast
Hallo, Taxi!

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Wer ein Taxi ordert, hat Rechte und Pflichten – aber das gilt natürlich auch für den Fahrer. Was muss er leisten, was darf er ablehnen? AUTO BILD verschafft einen Überblick.
Bild: Ralf Timm
Zoff mit einem Taxifahrer, wer hat den nicht schon einmal erlebt? Oft beruht der Streit aber nur auf Missverständnissen – "Ich dachte, Sie müssen ..." – Ja, was muss der Droschkenkutscher eigentlich für den zahlenden Fahrgast tun, was darf er ablehnen? AUTO BILD erklärt es.
Darf man sich am Stand das Taxi aussuchen? Ja, entgegen der weitverbreiteten anderen Meinung muss der Fahrgast nicht das erste Taxi in der Schlange nehmen, er hat freie Auswahl. Logisch ist dabei, dass das gewählte Taxi auch ungehindert losfahren kann.
Darf man sich am Stand das Taxi aussuchen? Ja, entgegen der weitverbreiteten anderen Meinung muss der Fahrgast nicht das erste Taxi in der Schlange nehmen, er hat freie Auswahl. Logisch ist dabei, dass das gewählte Taxi auch ungehindert losfahren kann.
Überblick: Weitere Service-Themen

Bezahlen: grundsätzlich bar. Eine Kartenzahlung muss vor der Fahrt geklärt werden.
Bild: Ralf Timm
Kann man über den Fahrpreis verhandeln? Im Pflichtfahrgebiet nicht, dort gilt der örtliche amtliche Taxitarif. Er besteht aus Grundgebühr, Kosten pro Kilometer und Wartegeld bei Stillstand im Verkehr und darf nicht überoder unterschritten werden. Führt die Fahrt aber über das Pflichtfahrgebiet hinaus, etwa in die nächste Stadt, kann ein Festpreis vereinbart werden. Darauf muss der Taxifahrer seinen Gast hinweisen, sofern er den Auftrag annehmen will. Er kann diesen auch ablehnen. Wird kein Festpreis vereinbart, gilt der Taxitarif des Ausgangsorts.
Kindersitzbedarf ankündigen
Welche Route muss der Fahrer nehmen? Grundsätzlich muss der Fahrer die kürzeste Strecke zum Ziel wählen. Will er eine andere nehmen, etwa weil diese wegen der Verkehrsbelastung günstiger ist, muss der Fahrgast zustimmen. Müssen Kindersitze an Bord des Taxis sein? Nein. Da Kinder aber vorschriftsmäßig gesichert sein müssen und Beförderungspflicht besteht, muss der Fahrer bei fehlenden Sicherungen für ein entsprechend ausgerüstetes Ersatztaxi sorgen. Bei der Bestellung eines Wagens sollte also gleich angegeben werden, dass Kinder dabei sind. Muss der Fahrer beim Gepäckeinladen helfen? Grundsätzlich nicht. Es sei denn, die Taxiordnung sagt etwas anderes. Auch Hilfe beim Ein- und Aussteigen ist eine freiwillige Serviceleistung – und für ein Trinkgeld sicher nicht schädlich.
Sitze müssen frei sein
Wie viel Gepäck muss das Taxi mitnehmen? Nur so viel muss mit an Bord, wie nach Größe und Gewicht ins Gepäckabteil des Wagens passt. Wer besonders viele Koffer, schwere oder sperrige Gegenstände zu transportieren hat, sollte das bei der Bestellung des Taxis angeben. Muss ein Taxi Hunde kostenlos mitnehmen? Nein, der Taxifahrer kann den Transport von Tieren ablehnen, wenn dadurch die Sicherheit gefährdet wird oder er eine Allergie hat. Ob Hunde Zuschlag kosten, regelt die örtliche Tarifordnung. Blindenhunde müssen kostenlos befördert werden. Darf der Fahrer dem Gast den Platz vorschreiben? Nein, der Fahrgast darf sich seinen Sitzplatz aussuchen. Der Fahrer muss deshalb alle Sitze freihalten.
Striktes Rauchverbot

Taxiwahl: Der Fahrgast kann sich das Taxi aussuchen, er muss nicht das Erste in der Reihe nehmen.
Bild: Ralf Timm
Nichts liegen lassen
Haftet der Fahrer für vergessene Sachen? Nein, zumal diese auch aus dem Auto gefallen oder von späteren Fahrgästen eingesteckt worden sein können. Wo kann sich ein Fahrgast beschweren? Über eine verweigerte Beförderung, eine überhöhte Preisforderung oder den Zustand eines Taxis kann sich der Fahrgast bei der Taxizentrale sowie bei der staatlichen Aufsichtsbehörde beschweren. Über seine "Ordnungsnummer" rechts unten in der Heckscheibe kann jedes Taxi identifiziert werden.
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