Tempomessung
Blitzschnell in die Punkte

—
Der Blitz erwischt Temposünder meist aus heiterem Himmel. Die Folgen können extrem unangenehm werden.
Jeder siebte Blitz bleibt folgenlos
Deutschland fährt schnell, oft zu schnell: 3,9 Millionen Autofahrer haben wegen Tempodelikten aktuell Punkte in Flensburg. Sie machen rund 55 Prozent aller Verfahren aus. Fast jeder Autofahrer kennt das: Schießt der rote Blitz ins Gesicht, folgt automatisch der Tritt auf die Bremse – und die Frage "Was kommt jetzt?".
Der beste Fall: gar nichts, wie bei rund 15 Prozent aller ausgelösten Blitze. Gründe dafür sind etwa Messfehler oder Blitzfotos, auf denen Kennzeichen oder Fahrer nicht zu identifizieren sind. Deutlich schlechter stehen die Chancen aber, wenn per Laserstrahl gemessen wurde. Denn dann wird das Auto von der Polizei gestoppt, um die Personalien festzustellen – wobei mindestens zwei Polizisten als Zeugen auftreten.
Folge: denkbar schlechte Karten für ein eventuell späteres Gerichtsverfahren. Die eine Chance besteht dann meist darin, dass ein Sachverständiger der Messung oder dem Gerät Fehler attestiert. Dazu untersucht er auch die "Lebensakte" der Laserpistole. Vorzeitige Nacheichungen etwa sprechen für ihre Anfälligkeit. Ein solches Verfahren sollte ein Betroffener aber mit Anwaltshilfe nur einleiten, wenn er sich seiner Unschuld sicher ist.
Der beste Fall: gar nichts, wie bei rund 15 Prozent aller ausgelösten Blitze. Gründe dafür sind etwa Messfehler oder Blitzfotos, auf denen Kennzeichen oder Fahrer nicht zu identifizieren sind. Deutlich schlechter stehen die Chancen aber, wenn per Laserstrahl gemessen wurde. Denn dann wird das Auto von der Polizei gestoppt, um die Personalien festzustellen – wobei mindestens zwei Polizisten als Zeugen auftreten.
Folge: denkbar schlechte Karten für ein eventuell späteres Gerichtsverfahren. Die eine Chance besteht dann meist darin, dass ein Sachverständiger der Messung oder dem Gerät Fehler attestiert. Dazu untersucht er auch die "Lebensakte" der Laserpistole. Vorzeitige Nacheichungen etwa sprechen für ihre Anfälligkeit. Ein solches Verfahren sollte ein Betroffener aber mit Anwaltshilfe nur einleiten, wenn er sich seiner Unschuld sicher ist.
Fotovergleich und Blitz-Versicherung
Bei allen Messungen mit "Blitz" erhält der Halter des Autos dagegen erst mal einen Anhörungsbogen. Räumt er den Verstoß ein, wird ein Verwarnungsgeld (bis 35 Euro) oder Bußgeldbescheid erlassen, die Strafen werden fällig. Gibt er an, den Verstoß nicht begangen zu haben, wird die Behörde aktiv, um den Fahrer zu ermitteln. Denn nur gegen den darf eine Strafe erlassen werden.
Dazu kann das Blitzfoto mit dem Passfoto des Einwohnermeldeamts abgeglichen werden. Oder Beamte tauchen an Wohnort und Arbeitsplatz des Halters auf, um ihn in Augenschein zu nehmen. Wird er dabei als Fahrer identifiziert, folgt der Bußgeldbescheid. Seine erste Angabe, nicht gefahren zu sein, darf ihm dabei aber nicht nachteilig ausgelegt werden. Denn niemand muss sich selbst belasten.
Weitere Tipps: • Ist der Vorwurf offensichtlich falsch (Lesefehler beim Kennzeichen, Halterverwechselung), sollte man dies sofort aufklären – sonst mahlen die Behördenmühlen unerbittlich weiter. • Bedroht ein Fahrverbot die berufliche Existenz, sollte der Betroffene die Hilfe eines versierten Verkehrsrechtsanwalts suchen. Eventuell kann dann das Fahrverbot, gegen Erhöhung der Geldstrafe, erlassen werden.
Seit kurzem bietet eine Firma aus Liechtenstein eine "Versicherung" gegen Bußgeld. Klingt gut, dennoch: Finger weg! Denn die Police deckt nur Verstöße bis 40 km/h über Limit. Und für eine maximale Erstattung von 1000 Euro im Jahr sind 270 Euro Beitrag fällig. Das rechnet sich nicht. Die beste Versicherung gegen "Blitzschäden" ist ohnehin noch immer ein defensiver Gasfuß.
Dazu kann das Blitzfoto mit dem Passfoto des Einwohnermeldeamts abgeglichen werden. Oder Beamte tauchen an Wohnort und Arbeitsplatz des Halters auf, um ihn in Augenschein zu nehmen. Wird er dabei als Fahrer identifiziert, folgt der Bußgeldbescheid. Seine erste Angabe, nicht gefahren zu sein, darf ihm dabei aber nicht nachteilig ausgelegt werden. Denn niemand muss sich selbst belasten.
Weitere Tipps: • Ist der Vorwurf offensichtlich falsch (Lesefehler beim Kennzeichen, Halterverwechselung), sollte man dies sofort aufklären – sonst mahlen die Behördenmühlen unerbittlich weiter. • Bedroht ein Fahrverbot die berufliche Existenz, sollte der Betroffene die Hilfe eines versierten Verkehrsrechtsanwalts suchen. Eventuell kann dann das Fahrverbot, gegen Erhöhung der Geldstrafe, erlassen werden.
Seit kurzem bietet eine Firma aus Liechtenstein eine "Versicherung" gegen Bußgeld. Klingt gut, dennoch: Finger weg! Denn die Police deckt nur Verstöße bis 40 km/h über Limit. Und für eine maximale Erstattung von 1000 Euro im Jahr sind 270 Euro Beitrag fällig. Das rechnet sich nicht. Die beste Versicherung gegen "Blitzschäden" ist ohnehin noch immer ein defensiver Gasfuß.
Radar, Lichtschranke, Messfahrzeug
Radarmessung Das Messgerät kann in einem Fahrzeug oder auf einem Stativ am Straßenrand installiert sein. Es kontrolliert den ankommenden Verkehr und ist bis in eine Entfernung von rund 40 Metern wirksam. Dabei trifft die Radarstrahlung auf das Fahrzeug und wird reflektiert.
Bewegt sich das Fahrzeug auf die Messanlage zu, erhöht sich die Frequenz der reflektierten Strahlung. Daraus wird das Tempo errechnet. Liegt es über dem Limit, wird ein Foto (mit „Blitz“) ausgelöst, um Kennzeichen wie Fahrer festzuhalten. Auf das Foto wird das Tempo eingeblendet. Von diesem werden, je nach Gerät, abgezogen: drei bis fünf km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei bis fünf Prozent bei Tempo über 100 km/h. Sind weitere Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung mit weniger als 20 Meter Abstand auf dem Foto, darf die Messung nicht verwendet werden. Mögliche fehlerhafte Messungen, etwa durch Reflexionen, können durch einen Sachverständigen anhand des Fotos meist erkannt werden.
Nachfahrmessung Dabei fährt das Messfahrzeug dem zu kontrollierenden Auto auf einer Strecke von mindestens 300 Metern hinterher. Eine Videokamera hält die Verfolgungsfahrt fest, ein an den Tacho angeschlossener Rechner ermittelt die durchschnittliche Geschwindigkeit auf der Verfolgungsstrecke. Abzug: fünf km/h bei Tempo bis 100 km/h oder fünf Prozent über 100 km/h. Bei Zweifeln an den Werten kann ein Sachverständiger diese mit dem Video überprüfen.
Lichtschrankenmessung Das Gerät steht in rund 60 Zentimeter Höhe im rechten Winkel zur Straßenachse. Wird es mit zwei Fotoanlagen betrieben, kann es die Fahrbahn sowie die Gegenfahrbahn gleichzeitig überwachen. Zwei Uhren messen getrennt die Zeit zwischen der Fahrt in den Messbereich hinein und heraus, ermitteln daraus das Tempo. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Ein möglicher Verstoß wird mit Foto samt eingeblendetem Wert festgehalten.
Bewegt sich das Fahrzeug auf die Messanlage zu, erhöht sich die Frequenz der reflektierten Strahlung. Daraus wird das Tempo errechnet. Liegt es über dem Limit, wird ein Foto (mit „Blitz“) ausgelöst, um Kennzeichen wie Fahrer festzuhalten. Auf das Foto wird das Tempo eingeblendet. Von diesem werden, je nach Gerät, abgezogen: drei bis fünf km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei bis fünf Prozent bei Tempo über 100 km/h. Sind weitere Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung mit weniger als 20 Meter Abstand auf dem Foto, darf die Messung nicht verwendet werden. Mögliche fehlerhafte Messungen, etwa durch Reflexionen, können durch einen Sachverständigen anhand des Fotos meist erkannt werden.
Nachfahrmessung Dabei fährt das Messfahrzeug dem zu kontrollierenden Auto auf einer Strecke von mindestens 300 Metern hinterher. Eine Videokamera hält die Verfolgungsfahrt fest, ein an den Tacho angeschlossener Rechner ermittelt die durchschnittliche Geschwindigkeit auf der Verfolgungsstrecke. Abzug: fünf km/h bei Tempo bis 100 km/h oder fünf Prozent über 100 km/h. Bei Zweifeln an den Werten kann ein Sachverständiger diese mit dem Video überprüfen.
Lichtschrankenmessung Das Gerät steht in rund 60 Zentimeter Höhe im rechten Winkel zur Straßenachse. Wird es mit zwei Fotoanlagen betrieben, kann es die Fahrbahn sowie die Gegenfahrbahn gleichzeitig überwachen. Zwei Uhren messen getrennt die Zeit zwischen der Fahrt in den Messbereich hinein und heraus, ermitteln daraus das Tempo. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Ein möglicher Verstoß wird mit Foto samt eingeblendetem Wert festgehalten.
Laser, Infrarot, Starenkasten
Lasermessung Damit kann der ankommende wie der abfließende Verkehr bis zu rund 300 Meter Entfernung kontrolliert werden. Das Gerät wird in der Hand oder auf einem Stativ betrieben. Dabei werden unsichtbare Lichtimpulse ausgesendet, die das Autokennzeichen reflektiert.
Aus der Laufzeit dieser Impulse errechnet sich das Tempo. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Für eine gültige Messung muss das Kennzeichen mit Hilfe eines Visiers angepeilt werden. Messungen durch Autoscheiben sind nicht zulässig. Werden nicht alle ausgesandten Signale störungsfrei wieder empfangen, etwa wegen eines stark verschmutzten Autos, bricht das Gerät die Messung automatisch ab. Das gilt auch, wenn einzelne Werte außerhalb der Toleranz liegen, etwa durch Verwackelung. Da beim Lasern kein Foto gemacht wird, muss das Fahrzeug sofort nach der Messung angehalten werden, um neben den Messwerten die Fahrerund Fahrzeugdaten zu protokollieren. Mögliche fehlerhafte Messungen sind wegen des fehlenden Fotos schwieriger nachzuweisen.
Infrarotmessung Damit kann nur der ankommende Verkehr bis zu rund 50 Meter Entfernung kontrolliert werden. Das Gerät wird in der Hand oder auf einem Stativ betrieben, das Tempo ähnlich der Lasermessung errechnet. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Die Messung läuft automatisiert und wird auf Video aufgezeichnet. Sind mehrere Fahrzeuge einer Fahrtrichtung im Messbereich, ist die Messung ungültig. Zwischen dem Gerät und dem Messbereich dürfen keine Hindernisse (Schilder, Sträucher, parkende Autos) stehen. Mögliche Fehlmessungen können von einem Sachverständigen anhand des Videos erkannt werden.
Starenkasten Diese fest installierte Anlage errechnet das Tempo aus der Durchfahrtszeit zwischen vor ihr in der Straßendecke verlegten druckempfindlichen Kabeln. Sie misst nur den ankommenden Verkehr. Ein möglicher Verstoß wird mit Foto samt eingeblendetem Wert festgehalten. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Die Messkabel müssen regelmäßig gesondert untersucht werden.
Für alle Messverfahren gilt: Alle eingesetzten Geräte müssen den Vorschriften gemäß regelmäßig gewartet und geeicht werden.
Aus der Laufzeit dieser Impulse errechnet sich das Tempo. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Für eine gültige Messung muss das Kennzeichen mit Hilfe eines Visiers angepeilt werden. Messungen durch Autoscheiben sind nicht zulässig. Werden nicht alle ausgesandten Signale störungsfrei wieder empfangen, etwa wegen eines stark verschmutzten Autos, bricht das Gerät die Messung automatisch ab. Das gilt auch, wenn einzelne Werte außerhalb der Toleranz liegen, etwa durch Verwackelung. Da beim Lasern kein Foto gemacht wird, muss das Fahrzeug sofort nach der Messung angehalten werden, um neben den Messwerten die Fahrerund Fahrzeugdaten zu protokollieren. Mögliche fehlerhafte Messungen sind wegen des fehlenden Fotos schwieriger nachzuweisen.
Infrarotmessung Damit kann nur der ankommende Verkehr bis zu rund 50 Meter Entfernung kontrolliert werden. Das Gerät wird in der Hand oder auf einem Stativ betrieben, das Tempo ähnlich der Lasermessung errechnet. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Die Messung läuft automatisiert und wird auf Video aufgezeichnet. Sind mehrere Fahrzeuge einer Fahrtrichtung im Messbereich, ist die Messung ungültig. Zwischen dem Gerät und dem Messbereich dürfen keine Hindernisse (Schilder, Sträucher, parkende Autos) stehen. Mögliche Fehlmessungen können von einem Sachverständigen anhand des Videos erkannt werden.
Starenkasten Diese fest installierte Anlage errechnet das Tempo aus der Durchfahrtszeit zwischen vor ihr in der Straßendecke verlegten druckempfindlichen Kabeln. Sie misst nur den ankommenden Verkehr. Ein möglicher Verstoß wird mit Foto samt eingeblendetem Wert festgehalten. Abzug: drei km/h bei Tempo bis 100 km/h oder drei Prozent bei Tempo über 100 km/h. Die Messkabel müssen regelmäßig gesondert untersucht werden.
Für alle Messverfahren gilt: Alle eingesetzten Geräte müssen den Vorschriften gemäß regelmäßig gewartet und geeicht werden.
Service-Links