THG-Prämie: Haltedauer?
Gibt es eine Haltedauer fürs Kassieren der Prämie?

E-Auto-Fahrer können dank der THG-Quote mit ihrem Fahrzeug Geld verdienen. Doch wie lange muss das Auto dafür auf den Halter zugelassen sein? Gibt es eine Haltedauer als Voraussetzung?
Bild: AUTO BILD Montage Christoph Börries / AUTO BILD
- Patrick Solberg
Inhaltsverzeichnis
Für E-Autofahrer lohnt sich die THG-Prämie. Aber wie lange muss man ein Elektroauto behalten, um die Prämie zu kassieren? Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Die Antwort heißt: Nein. Die THG-Quote wird dem aktuellen Fahrzeugbesitzer von den Vermittlern nach der Anmeldung im entsprechenden Portal und der Einreichung des Fahrzeugscheins ausgezahlt. Der Vermittler meldet das E-Auto dem Umweltbundesamt und kassiert für eine ganze Reihe Fahrzeugen die Prämie, um sie dann an einzelne Autobesitzer auszuzahlen.
Die THG-Prämie gilt immer für ein Kalenderjahr und kann nach erfolgter Anmeldung erst im darauffolgenden Jahr zur dann geltenden Höhe erneut beantragt und ausgezahlt werden. Hat somit der Neuwagenkunde sein Elektroauto für die THG-Prämie angemeldet, ist der Wagen bei einem kurzfristigen Eigentümerwechsel für eine erneute THG-Prämie bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres durch die Fahrgestellnummer geblockt.
Erst im Folgejahr kann der Zweitbesitzer sein Fahrzeug erstmals für sich beim Umweltbundesamt anmelden. Entsprechend gilt das auch in den weiteren Jahren.
Somit muss ein E-Auto-Besitzer zum Kassieren der THG-Prämie seinen Wagen nur so lange behalten, bis die Prämie auf seinem Konto eingetroffen ist. Aus Gründen der Transparenz und Fairness sollte ein Verkäufer bei der Fahrzeugübergabe den Käufer aber informieren, dass die THG-Quote bereits kassiert wurde. Die Regel für elektrische Zweiräder ist identisch.
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