Für E-Autofahrer lohnt sich die THG-Prämie. Aber wie lange muss man ein Elektroauto behalten, um die Prämie zu kassieren? Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Die Antwort heißt: Nein. Die THG-Quote wird dem aktuellen Fahrzeugbesitzer von den Vermittlern nach der Anmeldung im entsprechenden Portal und der Einreichung des Fahrzeugscheins ausgezahlt. Der Vermittler meldet das E-Auto dem Umweltbundesamt und kassiert für eine ganze Reihe Fahrzeugen die Prämie, um sie dann an einzelne Autobesitzer auszuzahlen.

THG-Prämie

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Elektrovorteil bietet 2026 eine THG-Prämie von 320 Euro

Elektrovorteil

Sonderprämie 2026: 320 Euro inkl. AUTO BILD-Bonus

  • Garantierte Auszahlung durch Top Bonität
  • Sofortprämie von 100 Euro binnen fünf Tagen
  • Folgejahr: mindestens 140 Euro
  • Zwei-Jahres-Vertrag muss händisch verkürzt werden

Wie oft kann man die Prämie anmelden

Die THG-Prämie gilt immer für ein Kalenderjahr und kann nach erfolgter Anmeldung erst im darauffolgenden Jahr zur dann geltenden Höhe erneut beantragt und ausgezahlt werden. Hat somit der Neuwagenkunde sein Elektroauto für die THG-Prämie angemeldet, ist der Wagen bei einem kurzfristigen Eigentümerwechsel für eine erneute THG-Prämie bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres durch die Fahrgestellnummer geblockt.
Erst im Folgejahr kann der Zweitbesitzer sein Fahrzeug erstmals für sich beim Umweltbundesamt anmelden. Entsprechend gilt das auch in den weiteren Jahren.

Haltedauer nur bis Auszahlung der THG-Prämie

Somit muss ein E-Auto-Besitzer zum Kassieren der THG-Prämie seinen Wagen nur so lange behalten, bis die Prämie auf seinem Konto eingetroffen ist. Aus Gründen der Transparenz und Fairness sollte ein Verkäufer bei der Fahrzeugübergabe den Käufer aber informieren, dass die THG-Quote bereits kassiert wurde. Die Regel für elektrische Zweiräder ist identisch.