THG-Quote für öffentliche Ladesäulen
THG-Prämie: keine Förderung mehr für private Wallboxen?

Bild: iStock.com/Canetti
Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2015 die sogenannte Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, eingeführt. Diese Quote verpflichtet Unternehmen aus der Mineralölbranche, eine vorgegebene Menge an Treibhausgasemissionen nicht zu überschreiten.
Auch Fahrer von E-Autos können davon profitieren. Der Grund: E-Autos tragen zur Emissionsminderung bei. Wer eine Wallbox in der Garage hat, konnte seine eingesparten Emissionen bislang einfach an die Unternehmen verkaufen. Nun hat die Regierung die Voraussetzungen für die THG-Quote aber deutlich verschärft.
THG-Quote nur für öffentlich zugängliche Wallboxen?
Wie das Portal "E-Fahrer" berichtet, sollten laut Gesetz eigentlich keine Besitzerinnen und Besitzer von privaten Wallboxen, sondern nur Betreiber öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. In der Realität sah dies bis jetzt jedoch anders aus. Da die Definition von "öffentlich zugänglich" im Gesetz nicht eindeutig vorgegeben war, qualifizierten sich auch Wallboxen auf Privatgrundstücken für die Förderung.
Damit soll jetzt Schluss sein: So hat die Bundesnetzagentur zusammen mit dem Bundesumweltministerium bereits in einer im September 2022 veröffentlichen Klarstellung die "öffentliche Zugänglichkeit" von Ladesäulen neu definiert. Demnach sind Wallboxen in privaten Garagen, Einfahrten oder Carports eindeutig nicht öffentlich zugänglich und dementsprechend auch nicht förderfähig im Sinne der THG-Prämie. Um neue Schlupflöcher zu vermeiden, ist in der Klarstellung zudem festgehalten, dass potenzielle Nutzer dem Wallbox-Betreiber nicht bekannt sein dürfen.
Neue Kriterien für die Inanspruchnahme der THG-Quote
Um von der THG-Quote profitieren zu können, muss eine Ladesäule für jeden uneingeschränkt zugänglich sein. Dies sei zum Beispiel an einer Tankstelle oder auf dem Parkplatz eines Supermarkts der Fall.
Darüber hinaus müssen die Wallboxen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. So muss die Ladestation unter anderem über eine standardisierte Datenschnittstelle verfügen und ein punktuelles Aufladen via Karten-, Bar- oder App-Bezahlung ermöglichen. Sind diese Kriterien erfüllt, können Betreiber nach wie die THG-Quote beantragen. Für rein private Wallboxen ist dies aber nicht mehr möglich.
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