(dpa/AUTO BILD/KI) Ein 21-jähriger ist nach einem tödlichen Unfall bei einer Probefahrt in Hürth bei Köln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln sprach den jungen Mann der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Unfallflucht schuldig und verhängte eine Haftstrafe von 20 Monaten auf Bewährung. Zusätzlich wurde ihm aufgetragen, ein Jahr lang monatlich 30 Stunden soziale Arbeit zu leisten.
Während der Probefahrt, die mit dem Ziel stattfand, das Auto einem Kaufinteressenten zu präsentieren, fuhr der 21-Jährige mit mindestens 78 Stundenkilometern in einer Tempo-30-Zone. Auf regennasser Fahrbahn verlor er nach einer Vollbremsung die Kontrolle über das Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit einem Ampelmast. Bei dem Unfall kam der 44-jährige Beifahrer ums Leben. Sein 13-jähriger Neffe, der auf der Rückbank saß, wurde schwer verletzt.
Das Fahrzeug, welches als "schrottreif" bezeichnet wurde, wies erhebliche Mängel auf, unter anderem war das Antiblockiersystem defekt. Vor Gericht gestand der Angeklagte, das Auto erst wenige Tage vor dem Unfall für 350 Euro gekauft zu haben, obwohl er es für 2700 Euro zum Verkauf angeboten und dabei den Zustand als "top" und ohne technische Mängel beschrieben hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dem Fahrer bekannt war, dass das Auto nicht fahrtüchtig war.