TÜV-Mangelbaum: Was zu tun ist, wenn Mängel festgestellt werden
Diese Art von Mängeln gibt es bei der HU

– TÜV-Tipps: Was Sie vor der Hauptuntersuchung (HU) wissen müssen – von Mängelklassen bis Nachprüfungen.
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Hauptsache HU? So einfach ist das nicht. Wer zur Hauptuntersuchung fährt, sollte wissen: Bei geringfügigen Mängeln gibt es die Plakette in der Regel, die Mängel müssen aber zeitnah beseitigt werden. (TÜV-Report 2025: die Flops.)
Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats für eine Nachprüfung erneut vorgeführt werden. Wichtig: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel am Fahrzeug umgehend zu beseitigen. Die Mängel unterteilen die TÜV-Prüfer in sechs Abstufungen. Hier sind sie – damit Sie bei den Fachleuten mitreden können.

Auf Wiedersehen bis in zwei Jahren: Mit bestandener Hauptuntersuchung hat der Autobesitzer erst mal 24 Monate Ruhe.
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OM: Ohne Mängel
Etwa 150 Prüfpunkte stehen auf der Checkliste des TÜV-Prüfers. Ein sehr gutes Zeugnis fürs Auto erteilt er, wenn er zu keinem Punkt einen Fehler findet. Die Plakette wird vergeben, und im Prüfbericht stehen die schönen Worte "ohne Mängel".
HW: Hinweis
Ein Hinweis (HW) des Prüfers stellt keinen Mangel dar. Der Fahrzeughalter soll aber auf etwaige künftige Mängel aufmerksam gemacht werden. Das können bald verschlissene Bremsbeläge sein oder zum Beispiel Reifen, die ihre Altersgrenze erreicht haben.
GM: Geringer Mangel
Der Prüfer hat einen leichten Mangel festgestellt, der entweder die Fahrzeugsicherheit betrifft ("Kennzeichenleuchte einseitig ohne Funktion") oder Einfluss auf die Umwelt hat. Die Plakette gibt es meist trotzdem – und einen Vermerk im Prüfbericht.

Wirkt harmlos, ist aber ein erheblicher Mangel: Eine defekte Leuchtweitenregulierung wird vor dem TÜV-Termin oft nicht erkannt.
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EM: Erheblicher Mangel
Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette. Um das zu vermeiden, überlassen die meisten Fahrzeughalter die HU einer Werkstatt, die das Auto vorher checkt. Der Rest fährt selbst an einer stationären TÜV-Prüfstelle vor. Für die Beseitigung der Mängel ist ein Monat Zeit.
VM: Gefährlicher Mangel
… oder auch "verkehrsgefährdender Mangel" (VM). Sind die Reifen extrem abgefahren oder pfeift die Bremse auf dem letzten Loch, stuft der Prüfer den Mangel als gefährlich ein. Erlaubt sind dann nur noch Fahrten zur Beseitigung des Mangels.

Feder gebrochen, der Aufnahmeteller ist abgerissen. Mit solch schweren Schäden lässt der TÜV-Prüfer das Auto nicht mehr zurück auf die Straße.
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VU: Verkehrsunsicher
Schlimmer geht es nicht: Stuft der Prüfer das begutachtete Fahrzeug als verkehrsunsicher (VU) ein, wird das Auto sofort stillgelegt, die Zulassungsstelle benachrichtigt. Gründe können zerfressene Bremsleitungen oder starke Leckagen am Antrieb sein.
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