Typklassen: Diese Autos verlieren
Hier wird die Versicherung teurer

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Viele Autos wurden von der Versicherungswirtschaft in eine ungünstigere Typklasse eingestuft – die Beiträge können dadurch steigen. AUTO BILD zeigt, welche Modelle sich besonders stark verschlechtern.
Ende September 2018 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die neue Typklassenstatistik bekanntgegeben. Für einige Fahrzeuge fällt die Einstufung der Typklassen dabei besonders schlecht aus. Manche Modelle werden in der Haftpflicht-, Voll- oder Teilkasko um bis zu fünf Klassen hochgestuft. So steigt der BMW X4 20 d zum Beispiel in der Vollkasko um fünf und in der Teilkasko um vier Typklassen, die Haftpflicht bleibt gleich.
Auch der Toyota RAV4 2.5 Hybrid wird schlechter eingestuft: In der Vollkasko plus vier und in der Teilkasko plus fünf Typklassen, die Haftpflicht ändert sich nicht. Durch die schlechtere Typklasse können die Beiträge erheblich ansteigen. Diese Extem-Fälle sind jedoch vergleichsweise selten, meistens verändern sich die Typklassen nur um eine oder zwei Stufen. AUTO BILD hat die Modelle, bei denen die Typklassen deutlich steigen, in der Bildergalerie zusammengestellt.
Beiträge können wegen schlechterer Typklasse steigen
Die neuen Einstufungen berücksichtigen die Schadens- und Unfallbilanzen der einzelnen Modelle für die vergangenen drei Jahre. Bei einigen Fahrzeugtypen, die in verhältnismäßig viele Schadensfälle verwickelt waren und damit hohe Versicherungsleistungen beanspruchten, kommt es zu einer Hochstufung der Typklassen. Das hat in vielen Fällen Auswirkungen auf die Kosten für die Kfz-Versicherung, denn eine höhere Typklasse bedeutet oft höhere Beiträge. Bei laufenden Verträgen kommen die Typklassen-Änderungen in der Regel ab Januar 2019 zum Tragen. Für Neuverträge gelten die Einstufungen ab sofort. Versicherte sollten deswegen sehr genau die Jahresbeitragsrechnungen prüfen, die jetzt von den Versicherungen verschickt werden. Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer höheren Typklasse, lohnt es sich besonders, einmal die Tarife verschiedener Versicherer zu vergleichen. Häufig lässt sich bei einem Versicherungswechsel viel Geld sparen.
Wichtig zu wissen: Neben der regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres (Stichtag: 30. November) gibt es verschiedene Anlässe, die ein Sonderkündigungsrecht ermöglichen. Dazu gehört auch, dass die Versicherung die Beiträge erhöht, zum Beispiel aufgrund einer Neueinstufung der Typklasse. Bei einer Beitragserhöhung kann mit Erhalt der Benachrichtigung über die Erhöhung innerhalb eines Monats gekündigt werden.
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