(dpa/mas) Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber hat seinen Service UberPop in Frankfurt und München auf den Mitfahrtarif von 35 Cent pro Kilometer umgestellt. Damit ist der Dienst jetzt legal unterwegs: Das Landgericht Frankfurt hatte UberPop am 18. März 2015 für wettbewerbswidrig erklärt, da den Privatfahrern die Lizenz zur Personenbeförderung fehle. Mit einer Umwandlung zum Mitfahr-Dienst, bei dem nur die Fahrtkosten erstattet werden, kann UberPop weiterfahren.
Auslöser sei eine Mitteilung des Landgerichts Frankfurt gewesen, wonach die Vereinigung Taxi Deutschland die Sicherheitsleistung von 400.000 Euro für die Vollstreckung des Urteils gegen UberPop hinterlegt habe, teilte das Unternehmen in einem Blogeintrag mit. "Selbstverständlich respektieren wir das deutsche Rechtssystem", heißt es dort, auch wenn das Urteil bedauerlich sei. Freuen können sich freilich die Nutzer, da Fahrten künftig günstiger sein werden – falls es gelingt, eine Mitfahrt zu ergattern: "Es wird wahrscheinlich in den nächsten Wochen deutlich schwerer werden, ein UberPop zu bestellen", befürchtet Uber, da es für die Fahrer von nun an deutlich unattraktiver sei, eine Mitfahrt anzubieten.

Dienste UberBlack und UberTaxi sollen ausgebaut werden

In Berlin, Düsseldorf und Hamburg gehe der Betrieb von UberPop unverändert weiter, kündigt der Dienst an. Zudem arbeite man "an einem alternativen Ridesharing-Angebot, das wir speziell an die Regularien in Deutschland anpassen". Der Limousinen-Servive UberBlack und die Taxi-Plattform UberTaxi seien von dem Urteil nicht betroffen und würden weiter ausgebaut.
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