(dpa/cj) Das Ende des ursprünglichen Geschäftsmodells von Uber mit Privatleuten als Fahrer in Europa ist besiegelt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20. Dezember 2017 entschieden: Ein solcher Dienst sei eine Verkehrsdienstleistung und müsse entsprechend reguliert werden. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxidiensten gleichgestellt. Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeure vermittelt wurden, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt – und wiederholt bekräftigt, dass er nicht zurückkommen solle.
Die Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging. Uber argumentierte auch in Europa, dass die Vermittlung solcher Services keine Verkehrsdienstleistung ist, sondern unter den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt – und damit von der Regulierung für Taxis ausgenommen werden sollte. Laut EuGH ist die Vermittlung indes "untrennbar verbunden" mit einer Verkehrsdienstleistung. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP begrüßte die Entscheidung. Taxifahrer sei in Deutschland ein Beruf, und für Fahrzeuge in der Personenbeförderung gebe es ein engmaschigeres Kontrollnetz als bei privaten Autos. Laien seien daher keine Bereicherung für die Beförderung.
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Aktuell arbeitet der Fahrdienstvermittler mit Fahrern zusammen, die einen Beförderungsschein besitzen – oder mit Taxi-Betrieben. "Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren", betonte Uber in einer ersten Reaktion. Auf dem Heimatmarkt USA machen Privatleute als Fahrer hingegen den Großteil des Uber-Geschäfts aus. Beim EuGH liegen noch Fälle aus Frankreich und Deutschland, bei denen es unter anderem um den Limousinen-Service "UberBlack" geht. Auch wenn sich die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ausdrücklich nur auf die Vermittlung "nicht berufsmäßiger Fahrer" bezieht, könnte die grundsätzliche Einstufung des Dienstes als Verkehrsservice weitere Einschränkungen des Uber-Geschäfts mit sich bringen.

Von

Maike Schade