Ein Unfall passiert schnell und ist immer ärgerlich. Besonders wenn einem der Wagen eigentlich noch nicht gehört, weil die Autofinanzierung noch nicht abgeschlossen ist. Denn dann ist es nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Wie teuer es wird, hängt von einigen Faktoren ab: der Schuldfrage, der Höhe des Schadens, den vorhandenen Versicherungen und nicht zuletzt der Art des Kredits.

Glück im Unglück: Der andere ist schuld

Im Idealfall ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind am Unfall vollkommen unschuldig. Hier muss Ihr Unfallgegner, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, sämtliche Kosten übernehmen, die Ihnen durch den Unfall entstehen. Das betrifft Reparatur und auch Anwaltskosten sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug oder eine Ausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. Doch ein Unfallschaden senkt automatisch den Wert des Fahrzeugs, auch wenn nach einer Reparatur äußerlich nichts mehr zu sehen ist. Wenn die Kfz-Finanzierung noch läuft und Sie den Wagen am Ende der Ratenzahlung zurückgeben oder verkaufen wollten, kann dies ein Problem sein. Unter bestimmten Bedingungen muss der Unfallgegner bei einem erheblichen Schaden aber auch für den Wertverlust gerade stehen. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht älter als fünf Jahre ist (Tag der Erstzulassung) und nicht mehr als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat. Ausgeglichen wird die Differenz zum Wert, den der Wagen vor dem Unfall hatte. Diesen ermittelt ein Gutachter. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem nahezu neuen Wagen, kann der Wertverlust auch höher als die Reparaturkosten ausfallen. Beides muss der Unfallgegner begleichen.
Im Überblick: Alles zum Thema Autofinanzierung

Bagatelle oder Totalschaden?

Wenn Sie den Unfall ganz oder überwiegend selbst verursacht haben, müssen Sie den etwaigen Wertverlust allerdings selbst tragen. Wenn vertraglich vereinbart wurde, dass der Händler den Wagen nach Ende der Kreditphase zurücknimmt, sind Sie verpflichtet, ihn über den Unfall zu informieren. Je schwerer der Unfall, desto größer ist in der Regel der Wertverlust. Erfahrungsgemäß setzen Händler diesen allerdings ohnehin recht hoch an, so dass es vermutlich zu einer erheblichen Differenz zwischen dem im Vertrag vorgesehenen und dem später errechneten Wert des Fahrzeugs kommt. Diese Differenz müssen Sie selbst tragen. Daher kann es sinnvoller sein, wenn Sie den Wagen persönlich verkaufen und dabei versuchen, einen besseren Preis zu erzielen. Vorausgesetzt, der Kreditvertrag lässt dies zu.

Die Bezeichnung "Totalschaden" legt zwar nahe, dass der Wertverlust komplett, der Restwert also gleich null ist, trotzdem ist es aber oft so, dass der Wagen noch einen Restwert hat. Die Bezeichnung Totalschaden besagt nur, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unrentabel ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man also, wenn die Reparaturkosten für den Unfallwagen höher sind als der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug abzüglich des Restwerts, den der alte Wagen eventuell noch hat. Der Restwert des Wagens kann also bei einem Totalschaden recht hoch ausfallen, solange nur die Kosten für ein Ersatzfahrzeug entsprechend niedrig und die für die Reparatur entsprechend hoch sind. Und das ist schnell der Fall. Ein Unfall hat also in jedem Fall Einfluss auf den Wert Ihres Wagens. Die Finanzierung ist davon allerdings nur insofern betroffen, als sich der Restwert des Wagens ändert. Dies spielt bei bestimmten Kreditformen eine Rolle.

Wie ist die Finanzierung von einem Unfall betroffen?

Abhängig von der Finanzierungsform kann ein Unfall erhebliche Folgen haben – oder gar keine. Beim normalen Ratenkredit, den Sie bei einer Bank abschließen, laufen die Zahlungen einfach weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto nur eine Schramme hat oder Sie es verschrotten mussten. Sie zahlen also im Extremfall für etwas, das Sie schon nicht mehr besitzen. Der Bank ist das egal.

Etwas komplizierter ist es beim Autokredit. Auch diesen müssen Sie in jedem Fall weiter bedienen. Diese Kreditform ist jedoch zweckgebunden und der Fahrzeugbrief in der Regel bei der Bank als Sicherheit hinterlegt. Bei einem Totalschaden haben Sie daher ein Problem. Denn um den Wagen abzumelden, benötigen Sie den Fahrzeugbrief. Um diesen zu bekommen, müssen Sie der Bank einen Ersatz bieten. In der Regel verfährt man so, dass ein ungefähr gleichwertiges Fahrzeug, etwa das des Ehepartners oder der Eltern, als Sicherheit dient. Dessen Fahrzeugbrief wird jetzt bei der Bank hinterlegt. Die Bank schickt ihrerseits den alten Fahrzeugbrief mit einem entsprechenden Vermerk direkt ans Verkehrsamt, wo Sie das Fahrzeug abmelden. Danach zahlen Sie den Kredit weiter ab. Bei einem Ballonkredit oder der Drei-Wege-Finanzierung bleibt am Ende der Kreditphase noch eine hohe Schlussrate. Wenn Sie diese nicht begleichen können oder wollen, müssen Sie das Auto zurückgeben oder verkaufen. Auf die Wertminderung durch einen Unfall wurde bereits hingewiesen. Hier haben Sie also ein Problem. Ja nachdem, wie lange der Kredit noch läuft und wie hoch die vereinbarte Schlussrate ist, können hier erhebliche Kosten auf Sie zukommen, je nachdem wie groß die Differenz zwischen Schlussrate und dem Restwert des Autos ist. Unter Umständen erklärt sich die Bank bereit, den bestehenden Vertrag aufzulösen und durch einen Ratenkredit zu ersetzen. Eventuell fahren Sie damit günstiger.

Versicherungen: Wer zahlt was?

Kfz Versicherung
Eine Vollkaskoversicherung ist bei einem laufenden Autokredit immer zu empfehlen.
Bild: Fotolia
In der Regel schließen Sie für Ihr Fahrzeug neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht- auch eine Kaskoversicherung ab. Meist ist dies die sogenannte Teilkasko. Diese versichert, je nach Police, Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild, Marderbiss oder Naturgewalten. Schuldhaft verursachte Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern sind nicht versichert. Sie bleiben also auf den Kosten - inklusiver der Finanzierung - sitzen.
Anders ist dies bei der Vollkaskoversicherung. Hier sind auch die Folgen von selbstverschuldeten Unfällen versichert, ebenso wie Vandalismus, was in bestimmten Wohngegenden durchaus relevant sein kann. Bei mutwillig oder grob Fahrlässig herbeigeführten Unfällen greift die Vollkasko allerdings in der Regel nicht. Bei einem Totalschaden ersetzt die Vollkaskoversicherung den Kaufpreis des Wagens, bis maximal 12 bis 18 Monate nach Erwerb. Erstattet wird aber nur der eigentliche Preis, nicht die Kosten, die durch die verzinste Finanzierung entstehen. In diesem Fall sollten Sie also mit dem Kreditgeber eine Auflösung des bestehenden Vertrags vereinbaren. Da Sie die verbleibende Summe unter Umständen auf einen Schlag begleichen können, wird er sich vermutlich darauf einlassen.
KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH
Verivox KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH

Über 330 Autoversicherungen im Vergleich

Vergleichen Sie kostenlos und schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung direkt online ab.

In Kooperation mit

Verivox


Sowohl Voll- als auch Teilkaskoversicherung sehen in der Regel eine Selbstbeteiligung vor. Man nennt dies auch Eigenanteil oder Selbstbehalt. Liegt die Höhe des Schadens unter dieser Grenze, tragen Sie die Kosten. Bei einem Bagatellschaden von geringer Höhe sind Sie also in der Regel selbst dran. Meist sind es höchstens ein paar Hundert Euro. Das hat auch einen Vorteil: Sie behalten Ihren Schadensfreiheitsrabatt. Häufig wird beim Abschluss eines Kreditvertrags eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Diese springt ein, wenn Sie die laufenden Raten nicht mehr zahlen können. Also beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder im Berufsunfähigkeit. Verliert der Wagen durch einen Unfall an Wert, greift die Restschuldversicherung nicht!
Im Überblick: Alles zum Thema Kfz-Versicherung

Fazit

von

Gerald Beeckmann
Bei einem Totalschaden sollten Sie stets mehrere, möglichst unabhängige Angebote einholen, um den Restwert des Wagens feststellen zu lassen. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur große Händler, sondern auch kleinere Werkstätten. Wenn Sie einen Neuwagen finanzieren müssen, sollten Sie zumindest für die erste Zeit über den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nachdenken.