Unfallauto
Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?

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Machen schon kleinste Schäden ein Auto wirklich zum Unfallauto? Und was passiert, wenn Schäden im Kaufvertrag verschwiegen werden? Unser Verkehrsrechtsexperte klärt die wichtigsten Fragen!
Bild: chartphoto/stock.adobe.com
Unfallautos lassen sich nur zu einem deutlich niedrigerem Wert verkaufen als unbeschädigte Gebrauchtwagen. Doch wann zählt ein Auto eigentlich als Unfallauto? Reicht dafür schon ein kleiner Parkrempler? Und welche Schäden sollte man als Verkäufer nicht verschweigen? Uwe Lenhart, Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." Für AUTO BILD konstruiert der Anwalt zehn typische Fälle.
1. Schwerer Crash mit meinem Neuwagen – bekomme ich Ersatz?
Ich habe den Unfall nicht verschuldet. Was steht mir zu?
Lenhart: "Im Schadensfall wird man so gestellt, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Also Erstattung der Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für das Auto vor dem Unfall abzüglich Restwert."
Lenhart: "Im Schadensfall wird man so gestellt, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Also Erstattung der Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für das Auto vor dem Unfall abzüglich Restwert."
2. Karosserieteile wie Türen werden wegen Rost getauscht – was heißt das?
Trotz Vollverzinkung der Fahrzeuge haben viele Hersteller immer noch ein Rostproblem. Einige tauschen sogar Türen und Hauben kostenlos aus. Was ist, wenn ich meinen Wagen mit ausgetauschten Türen verkaufe? Muss ich das später beim Verkauf angeben?
"Ja, das darf nicht verschwiegen werden, weil damit Rückschlüsse auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges gezogen werden können."
"Ja, das darf nicht verschwiegen werden, weil damit Rückschlüsse auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges gezogen werden können."
3. Kratzer durch Einkaufswagen – nur eine Lappalie?
Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich?
"Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer."
"Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer."
4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

AUTO BILD-Verkehrsrechtsexperte Uwe Lenhart ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt.
Bild: Holger Neu
5. Motor wird getauscht – muss ich das angeben?
Dirk L. fährt einen fünf Jahre alten Wagen und bekommt beim Stand von 120.000 km den zweiten Motor. Muss er das beim Verkauf angeben?
"Auf jeden Fall sollte er das angeben. Womöglich steigert ein neuer Motor den Wert des Autos. Rechnungen mit genauen Kilometerständen aufbewahren."
"Auf jeden Fall sollte er das angeben. Womöglich steigert ein neuer Motor den Wert des Autos. Rechnungen mit genauen Kilometerständen aufbewahren."
6. Gibt es bei Schaden Entschädigung?
Mein Auto hat einen Blechschaden, ich war nicht schuld. Werde ich entschädigt?
"Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten."
"Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten."
7. Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen?
Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash.
"Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Gewährleistung wie beim Händler haben."
"Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Gewährleistung wie beim Händler haben."
8. Kaputte Scheibe nach Crash mit Reh – habe ich jetzt einen Unfallwagen?
Ein Wildunfall ist oft nur schwer zu vermeiden. In den meisten Fällen wird das Auto beschädigt. Ist mein Wagen ein Unfallauto, wenn nach einem Crash mit einem Reh die Scheibe getauscht werden muss?
"Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto."
"Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto."
9. Kotflügel gespachtelt – ist das erlaubt bei Leasingautos?
Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?
"Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus."
"Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus."
10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?
Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."
"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."
Unfallautos erkennen
Auch Laien können mit einem gewissen technischen Grundverständnis überprüfen, ob es sich um einen Unfallwagen handelt. Hilfreich sind Diagnosesysteme, die es inzwischen häufig mit Smartphoneanbindung gibt. Treten Fehler bei der Kilometerstand-Ablesung auf, sollte die Ursache abgeklärt werden. Erhöhte oder unregelmäßige Lackstärken jenseits der 160 Mikrometer sind ein eindeutiges Indiz dafür, dass bereits nachlackiert und möglicherweise auch gespachtelt wurde. OBD-Adapter wie Carly unterstützen inzwischen auch die Überprüfung der Airbagsysteme. Lag in der Vergangenheit eine Auslösung vor, ist von einem größeren Schadenereignis auszugehen.
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