Unfallfolgen: Schmerzensgeld
Damit können Sie rechnen

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Armbruch durch Unfall? Zum Glück heilen die meisten Verletzungen – als kleines Trostpflaster gibt es Bares. Nach einem Unfall können nämlich nicht nur die Sachschäden geltend gemacht werden, sondern auch Schmerzensgeld.
Wenn ein Unfall auf die Knochen geht, muss die Haftpflicht des Schuldigen meist auch ein Schmerzensgeld zahlen. Das liegt in Deutschland je nach Schwere bei bis zu 500.000 Euro. Hier die wichtigsten Fakten: • Was ist Schmerzensgeld? Grundsätzlich gilt: Bei einer Körperverletzung steht dem Opfer eine angemessene Entschädigung in Form von Geld zu (§ 253 BGB). Sie soll die erlittenen Schmerzen finanziell ausgleichen. Wer bezahlt das Schmerzensgeld? Die Autohaftpflichtversicherung des Schädigers. Ist beim Unfall kein Auto im Spiel, springt die private Haftpflichtversicherung ein.
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Die Höhe des Schmerzensgeldes muss für jeden einzelnen Fall individuell verhandelt werden.
Vorsicht bei Abfindungen
• Gibt es weitere Leistungen? Bei sehr schweren Fällen, in denen das Opfer zum Pflegefall wird, kann außerdem eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente vom Gericht angeordnet werden. • Wer zahlt bei Unfallflucht? Kann der Unfallverursacher nicht ermittelt werden, springt in bestimmten Fällen der Verein Verkehrsopferhilfe ein, der von den deutschen Versicherungen getragen wird (www.verkehrsopferhilfe.de). Diese Einrichtung hilft auch bei Unfällen im Ausland und Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge. • Welche Fallen gibt es? Vorsicht beim Abschluss von Abfindungsvereinbarungen. Denn treten später Folgeschäden aus dem Unfall auf, mit denen selbst ein Fachmann nicht rechnen konnte, besteht kein Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld.
Das sagt der Anwalt
Suchen Sie nach Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern, um ein Gefühl für die angemessene Höhe des Schmerzensgelds zu bekommen. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sind Versicherungen sogar bereit, etwas mehr zu bezahlen. Da Anwaltskosten ein ebenfalls vom Schädiger zu erstattender Schaden sind, sollten Sie insbesondere bei schwerwiegenden Unfallfolgen einen Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht Beauftragen.
Buch-Tipp

In der Beck'schen Schmerzensgeldtabelle finden Sie Gerichtsurteile zu zahlreichen Schmerzensgeldfällen.
Andreas Slizyk: Beck'sche Schmerzensgeldtabelle 2011.
Verlag C. H. Beck, ISBN 978 3 406 61796 6.
Preis: 59 Euro.
Wertung: 4 von 5 Sternen.
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