Unrechtmäßige Bußgeldbescheide
Rechtsbruch im Amt

In Bußgeldstellen werden Raserfotos oft voreilig mit Passbildern aus den Meldestellen abgeglichen. Diese Verfahrenspraxis ist rechtswidrig, wie Verkehrsrechtsexperten bestätigen – dagegen vorzugehen ist aber schwierig.
- Claudius Maintz
Wenn Drehbuchautoren schäbiger US-Krimiserien Sendezeit sparen wollen, setzen sie ihre Cops an den PC. In Sekundenschnelle flimmern dann Passfotos über den Monitor, Kollege Computer findet zielsicher den Bösewicht. Fiktiver Hollywood-Blödsinn? Nein – deutsche Behörden machen es sich ähnlich leicht. Ein "Passbildabgleich mit dem vorliegenden Beweisfoto" brachte etwa die Bußgeldstelle Heidenheim (Baden-Württemberg) auf die Fährte von Temposünder Holger B.* Von der Beweislast erdrückt, zahlte der Porsche-Fahrer schnell 120 Euro Geldbuße. Doch der voreilige Blick in die amtlichen Lichtbildsammlungen ist heikel. Passgesetz (§ 22) und Personalausweisgesetz (§ 24) verlangen, dass Bußgeldstellen die Identität "nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand" herausfinden können. Sie müssen also zunächst selbst versuchen, den Schuldigen zu benennen.
Das sagen Verkehrsjuristen

Der Rechtsanwalt Peter Möller bezeichnet die Praxis als "unerträglich! Hier wird Recht gebrochen."
Bild: Jens-Ulrich Koch
Bußgeld nach Facebook-Panne
Im Gegensatz zu Temposündern haben die Rechtsbrecher im Amt kaum etwas zu befürchten. Um sie zu belangen, muss eine "Erheblichkeitsschwelle überschritten sein", erklärt Thomas Elbel, Professor für Öffentliches Dienstrecht an der Hochschule Osnabrück. Das sei nicht der Fall, wenn der Bußgeld-Beamte achtlos einer "ungeschriebenen Verwaltungspraxis" folge – also zum Beispiel Passbilder anfordert, weil er und seine Kollegen das halt schon immer so gemacht haben und nie jemand widersprochen hat. "Für einen Verweis reicht so etwas wohl noch nicht", sagt Elbel, "allerdings hat derjenige dann schon mal ein Disziplinarverfahren in der Akte." Vor dem Verwaltungsgericht lässt sich der illegale Vorgang zudem amtlich feststellen. Den Temposünder rettet auch dieser Schritt nicht. Er muss sein Bußgeld bezahlen.
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