UPDATE: Abwrackprämie 2009
—Alle Fragen & Antworten zur Abwrackprämie
Jetzt nur noch übers Internet: Alles zur Abwrackprämie 2.0
Die Bundesregierung hat die Deckelung des Topfes auf fünf Milliarden Euro beschlossen – rechnerisch genug für zwei Millionen Neuwagen. Glaubt man den Hochrechnungen, gibt es die Umweltprämie nur maximal noch bis zur Bundestagswahl (27. September 2009). Es kann also nicht schaden, sich zügig für den Kauf eines neuen Autos per Abwrackprämie zu entscheiden und die 2500 Euro zu reservieren.
Ja – vorausgesetzt, die Lieferfrist des Neuwagens erlaubt die Zulassung bis maximal neun Monate nach Datum des Reservierungsbescheides. Den Reservierungsbescheid gibt es von der Behörde, nachdem das Reservierungsformular vom Antragsteller via Internet übermittelt wurde.
Sie läuft online über die Seite www.bafa.de des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Damit ist die Prämie aber nur reserviert und noch nicht beantragt. Auf der BAFA-Seite muss das Onlineformular "UMP-Neu" am PC ausgefüllt werden. Außerdem muss der Kauf- oder Leasingvertrag für den Neuwagen bzw. der Nachweis der verbindlichen Neuwagen-Bestellung als PDF-Dokument angehängt werden. Nach dem Versand erhält man eine Eingangsbestätigung mit Reservierungsnummer – das ist jedoch noch kein Reservierungsbescheid. Wer nicht über Computer oder Internet verfügt, lässt alles vom Händler erledigen.
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Nach einer Bearbeitungszeit (die von der Auslastung der Behörde abhängt) werden die Reservierungsbescheide verschickt. Wer den Bescheid erhält, muss seinen Neuwagen spätestens neun Monate danach zugelassen haben, andernfalls verfällt die Reservierung. Eine Reservierungszeit über den 30. Juni 2010 hinaus ist nicht möglich.
Eingereicht werden müssen: • das Formular für den Verwendungsnachweis mit der Erklärung eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse geschreddert wird • Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs • eine Kopie des Fahrzeugscheins mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung sowie das entwertete Original des Fahrzeugbriefs • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I und II • bei Jahreswagen von Werksangehörigen: Bescheinigung, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigenzugelassen war.
Grundsätzlich gelten diese Fristen und Stichtage: • Stichtag für das Altfahrzeug ist der 14. Januar 2009. Wer sein Auto vorher abgemeldet hat, geht leer aus. • Der Wagen muss zum Zeitpunkt der Verschrottung min destens ein Jahr lang ununterbrochen auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. • Der alte Wagen muss bis einschließlich 30. Juni 2010 verschrottet, der neue bis dahin gekauft und zugelassen sein. • Die Prämie kann noch bis 31. Januar 2010 beantragt werden – unter der Voraussetzung, dass beim Kauf noch Geld zur Verfügung stand (siehe oben).
Auch Autos, die vor ihrer Verschrottung mit einem Saisonkennzeichen zugelassen waren, sind prämienberechtigt. Denn das Saisonkennzeichen gilt als durchgehende Zulassung. Autos mit einer roten 07er-Nummer sind dagegen von der Prämie ausgeschlossen.
Ja, sofern sie der Klasse M1 angehören. Fahrzeuge der Klasse M1 sind solche zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Gefördert werden daneben auch ältere Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein "So-Kfz Wohnmobil" steht.
Nein, Pkw mit Lkw-Zulassung bekommen die Prämie nicht. Es nützt auch nichts, die Zulassung jetzt noch auf Pkw zu ändern, da die nötige Haltedauer von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2009 nicht mehr zu erzielen ist.
Neuwagen im Sinne der Verordnung sind Fahrzeuge, die zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Norm Euro 4 erfüllen. Auch Wagen fallen darunter, die einmalig und längstens ein Jahr auf einen Hersteller, Werksangehörigen oder Händler sowie eine Autobank, Autovermietung oder Leasinggesellschaft zugelassen waren.
Viele Autohersteller bieten neben der staatlichen Abwrackprämie auch eine eigene "Umweltprämie" beim Neuwagenkauf an. Meist ist die Gewährung dieses festen Rabattes aber an den Erhalt der staatlichen Prämie gebunden, weshalb das Kleingedruckte dieser Angebote genau geprüft werden sollte. Wer also keinen geeigneten Wagen zum Abwracken hat, erhält dann auch diesen Herstellerrabatt nicht. Alternativ muss dieser Neuwageninteressent also mit dem Händler individuell um einen guten Preis feilschen.
Unmittelbar nach Abgabe der Online-Reservierung bekommt der Bürger eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, die allerdings noch keine Zusage der 2500 Euro Prämie enthält. Seit dem 16. April 2009 verschickt das Amt schriftliche Reservierungsbescheide und fordert die Belege über Verschrottung und Neukauf an, die natürlich noch überprüft werden müssen. Die Reservierung gilt neun Monate lang.
Auch für Erbfälle wurde eine Regelung gefunden. Erben können gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren. Die übrigen Voraussetzungen müssen natürlich auch erfüllt sein.
Das ist ein Pkw, der höchstens ein Jahr auf den Hersteller, einen Werksmitarbeiter, ein Autohaus, eine herstellereigene Autobank, eine Autovermietung oder eine Autoleasinggesellschaft zugelassen war.
Wer einen Neuwagen kauft, sollte an die Überführungskosten denken. Die sind im Preis oftmals nicht eingerechnet, können bis zu 800 Euro betragen. Bei Neu- oder Jahreswagen kommen Kosten für die Anmeldung hinzu, bei der Verschrottung muss der Fahrzeughalter die Abmeldung zahlen.
Nein, auch ein Kauf direkt beim Werksmitarbeiter ist möglich. Dann muss der Hersteller aber bescheinigen, dass der Jahreswagen auf den Werksangehörigen zugelassen war – wichtig, sonst gibt's keine Prämie.
Ganz wichtig: Der Schrotthändler zahlt oftmals Geld für das zu verschrottende Auto, bei bestimmten Modellen sind bis zu 500 Euro drin! Auf jeden Fall bei mehreren Schrotthändlern erkundigen und das Geschäft nicht dem Händler überlassen – auch wenn es einfacher und viel bequemer ist.
Die Reservierung gilt für neun Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen Bedingungen erfüllt werden.
2500 Euro Abwrackprämie – reizt das zum Neuwagenkauf?
Das entscheidende Datum ist der 14. Januar 2009. Wer sein Altauto vorher verschrottet und sich einen Neuwagen zugelegt hat, geht leer aus.
Das Gesetz sagt nur, dass die Verschrottung belegt werden muss. Somit muss man sein Altfahrzeug nicht komplett abgeben, es dürfen Teile fehlen.
Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 die noch fehlenden Nachweise (entwerteter Fahrzeugbrief des Altaustos etc., siehe oben) in schriftlicher Form vorzulegen sind.
Auch wenn es seltsam klingt: Wer seinen Kia billig in Polen kauft und auf den ersten Blick nichts zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft unternimmt, hat Anspruch auf die Prämie. Denn sie heißt ja offiziell Umweltprämie – und der alte Wagen verschwindet. Wie heißt es in der Richtlinie: "Durch die Umweltprämie werden alte Pkw mit hohen Emissionen an Schadstoffen durch neue, effizientere und sauberere Fahrzeuge ersetzt."
Ja. Wer bereits Geld von der Versicherung erhalten hat, kann sich trotzdem noch die Verschrottungsprämie sichern – und eventuell Geld vom Verwerter für seinen Schrotthaufen.
Pech! Das Altfahrzeug muss unmittelbar vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen sein.
Nein. Wer beim Händler einen Neu- oder Jahreswagen kauft, kann weiterhin handeln. Die 2500 Euro zahlt der Staat, nicht der Händler.
Grundsätzlich gilt die Prämie für Pkw. Definition laut Richtlinie: "Ein Personenkraftwagen (Pkw) [...] ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in
den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird." Auch Reisemobile mit Euro-4-Norm (oder besser) sollen profitieren.
Da gibt es keine Grenzen. Den neuen Wagen am nächsten Tag wieder verkaufen und auf einen Gewinn aus der Prämie spekulieren, ist theoretisch möglich.
Die staatliche Förderung gilt nur für Privatpersonen. Sie müssen das Altauto mindestens ein Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen haben. Das ausgediente Auto muss zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens neun Jahre alt sein. Wichtig: Der Halter von Alt- und Neufahrzeug muss identisch sein. Für das Auto der Ehefrau oder eines Freundes gibt es kein Geld vom Staat.
Das sind Fahrzeuge, die zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro-4-Abgasnorm schaffen. Die Umweltprämie gibt es übrigens auch für Leasingautos.
Dann droht Ärger. Laut Verordnung muss die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt werden und nicht dem Schiff nach Afrika. Den Verkauf von Teilen verbietet die Verordnung aber nicht.
Es gibt verschiedene Wege, sich an das BAFA zu wenden. Grundsätzlich gibt es ausführliche und stets aktuelle Informationen unter www.bafa.de, außerdem wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet (030/ 346 46 54 70, es fallen laut BAFA die jeweiligen Festnetzgesprächskosten an). Neben einem Informationsvideo gibt es auch eine spezielle Plattform im Internet: Unter www.fuer-alle-da.de bietet das Bundesministerium für Finanzen die Möglichkeit, Fragen zu stellen – unter anderem zu den Themen Abwrackprämie und Kfz-Steuer. Die Antworten kommen von einem Expertenteam und sind anschließend für alle Besucher des Portals einsehbar.