Corona-Krise: Urlaub auf dem Campingplatz, was ist erlaubt?
Wo darf man jetzt campen?

In der Corona-Krise wird für viele der Urlaub auf dem Campingplatz interessant. Aber wo ist das Campen erlaubt, und welche Regeln gelten? AUTO BILD gibt einen Überblick!
Inhaltsverzeichnis
Zurzeit ziehen viele einen Urlaub mit dem Wohnmobil in Erwägung. In allen Bundesländern haben die Campingplätze mittlerweile wieder geöffnet. Auch unsere Nachbarländer öffnen nach und nach wieder die Grenzen – und ihre Campingplätze. Allerdings gibt es große Unterschiede bei den Regeln für Camper. Die Nutzung der sanitären Einrichtungen ist oft nur eingeschränkt möglich. AUTO BILD hat die Termine und Regeln für die einzelnen Bundesländer und unsere Nachbarländer zusammengetragen!
Schritt für Schritt wird der einheimische Tourismus in Deutschland wieder angekurbelt. Die Bundesländer gehen bei den Lockerungen allerdings unterschiedlich vor.
Camping-Regeln in den Bundesländern
Baden-Württemberg
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: nur autarke Fahrzeuge, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Bayern
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen teilweise geöffnet
Bedingungen: nur autarke Fahrzeuge, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Berlin
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Brandenburg
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: nur autarke Fahrzeuge, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Bremen
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Hamburg
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: maximal 60 Prozent Auslastung der Plätze, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Hessen
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Mecklenburg-Vorpommern
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: Tagestourismus noch nicht erlaubt, Buchungsbestätigung für Aufenthalt nötig, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Niedersachsen
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: nur autarke Fahrzeuge, maximal 50 Prozent Auslastung, 7 Tage Wiederbelegungssperre, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Nordrhein-Westfalen
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping für Gäste aus Deutschland, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Rheinland-Pfalz
Erlaubt: Dauercamping und seit 10. Juni touristisches Camping unter Berücksichtigung von Auflagen, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: maximal 50 Prozent Auslastung der Plätze, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Saarland
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Sachsen
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping für Gäste aus Deutschland, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: nur autarke Fahrzeuge, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Sachsen-Anhalt
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping für Gäste aus Deutschland, Sanitäreinrichtungen geöffnet (seit 10. Juni)
Bedingungen: nur autarke Fahrzeuge, allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Schleswig-Holstein
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Thüringen
Erlaubt: Dauercamping und touristisches Camping, Sanitäreinrichtungen geöffnet
Bedingungen: allgemeine Vorschriften zu Hygieneauflagen und Kontaktbeschränkungen
Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnung für das europäische Ausland mit Wirkung zum 15. Juni aufgehoben. Ab dann sind auch touristische Reisen wieder erlaubt – zumindest in den meisten Ländern. Für unsere Nachbarländer gelten folgende Regeln:
Camping-Regeln in den Nachbarländern
Belgien
Vorerst sind alle touristischen Einrichtungen geschlossen. Die Grenzöffnung für Touristen ist für den 15. Juni geplant.
Dänemark
In Dänemark sind alle Campingplätze geöffnet. Die Grenzöffnung für Touristen ist für den 15. Juni geplant.
Frankreich
Bis voraussichtlich Juli sind Campingplätze für Ausländer gesperrt. Seit 2. Juni sind die Plätze für inländische Touristen wieder geöffnet, außer in der Region Île-de-France. Die Grenzöffnung für Touristen ist für den 15. Juni geplant.
Luxemburg
In Luxemburg sind alle Campingplätze geöffnet, jedoch mit Einschränkungen bei den Sanitäranlagen. Die Grenzen sind seit dem 16. Mai wieder vollständig geöffnet.
Niederlande
In den Niederlanden sind alle Campingplätze geöffnet, jedoch mit Einschränkungen bei den Sanitäranlagen – die dürfen voraussichtlich ab dem 1. Juli wieder in Betrieb genommen werden. Die Grenzen sind geöffnet.
Österreich
Seit dem 29. Mai sind Campingplätze wieder geöffnet, seit 4. Juni auch für ausländische Touristen. Die Grenzen sind geöffnet.
Polen
In Polen sind die Campingplätze geöffnet. Die Grenzen sind ab 13. Juni wieder geöffnet.
Schweiz
Die Grenzen sind geöffnet, touristische Einreisen sind allerdings nicht erlaubt – es wird kontrolliert. Seit dem 6. Juni haben Campingplätze für einheimische Touristen geöffnet.
Tschechien
Die Grenzen sind seit dem 6. Juni wieder geöffnet, die Campingplätze bleiben aber geschlossen.
Auf den Campingplätzen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln, wie sie allgemein von der Regierung festgelegt wurden. Einige Länder haben zusätzliche Regeln für Campingplätze erlassen. Auch die Campingplatz-Betreiber stellen Regeln für die Camper auf. Daher ist es ratsam, sich vor seinem Besuch darüber zu informieren. Generell gilt:
• Abstandsregeln einhalten: mindestens 1,5 Meter, besser zwei Meter.
• Hygieneregeln beachten: in Ellenbogenbeuge niesen/husten. Mundschutz in öffentlichen Einrichtungen.
• Eigene Versorgung sicherstellen: Einige Plätze stellen nach wie vor nur eingeschränkt Sanitäranlagen zur Verfügung. Mancherorts ist das Campen in einem autarken Fahrzeug Bedingung für den Aufenthalt.
• An Reservierung denken: Da viele Plätze aufgrund geringerer Kapazitäten bereits ausgebucht sind, unbedingt vorher reservieren.
• Regeln vor Ort beachten: Viele Betreiber haben individuelle Hygienekonzepte. Daher ist es wichtig, sich vorab zu informieren.
• Hygieneregeln beachten: in Ellenbogenbeuge niesen/husten. Mundschutz in öffentlichen Einrichtungen.
• Eigene Versorgung sicherstellen: Einige Plätze stellen nach wie vor nur eingeschränkt Sanitäranlagen zur Verfügung. Mancherorts ist das Campen in einem autarken Fahrzeug Bedingung für den Aufenthalt.
• An Reservierung denken: Da viele Plätze aufgrund geringerer Kapazitäten bereits ausgebucht sind, unbedingt vorher reservieren.
• Regeln vor Ort beachten: Viele Betreiber haben individuelle Hygienekonzepte. Daher ist es wichtig, sich vorab zu informieren.
Weitere Themen: Campingtoiletten im Vergleich
Service-Links
