Hätten Sie es gewußt? Bis zu drei Jahren Gefängnis drohen bei Unfallflucht. Knast. Das ist kein Spaß. Und nicht mehr in der Straßenverkehrsordnung geregelt, sondern im Strafgesetzbuch. Damit macht der Staat Unfalltätern klar, wie ernst das ist. Hier handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um Vertuschen von Verantwortung.

Und darauf steht Gefängnis. Trotzdem kann es mildernde Umstände geben, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Ein Autofahrer hatte in der Nacht die Vorfahrt mißachtet und war mit einem anderen Auto kollidiert. Der Schuldige machte sich aus dem Staub. Doch am nächsten Morgen packte den Mann das schlechte Gewissen. Er stellte sich der Polizei und nahm alle Schuld auf sich.

Das honorierte das Amtsgericht Saalfeld (Az. 690 Js 1796/2003 Cs) beim Strafmaß. Der Richter hielt dem bislang unbescholtenen Angeklagten zugute, daß er "aus völlig freien Stücken und autonomem Willensentschluß" zur Polizei gegangen war und den Unfall rückhaltlos aufgeklärt hatte. So habe das Unfallopfer voll und ganz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden können.

Generell sollten Täter, die sich in zeitlich vertretbarem Rahmen nach einer Unfallflucht melden und eine umfassende Aufklärung ermöglichen, besser gestellt werden als solche, die durch die Polzei ermittelt würden, entschied der Richter. Deshalb verurteilte er den Angeklagten lediglich zu 900 Euro Geldstrafe und entzog ihm nicht wie sonst üblich den Führerschein. Hier beließ es der Richter bei einem dreimonatigen Fahrverbot.

Wie die Chancen in einem Prozeß stehen und wann es mildernde Umstände gibt, kann im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.