(dpa/kbe) Wegen eines Fehlers im Kfz-Brief bekommt eine Autokäuferin mehr als 3000 Euro Schadenersatz. Das Autohaus hatte den Peugeot 307 der Frau aus Dachau (Bayern) versehentlich auf eine andere Person zugelassen. Mit dem zusätzlichen Namen im Fahrzeugbrief sei der Wagen nicht "fabrikneu" und verliere an Wert, entschied das Münchner Amtsgericht (Aktenzeichen: 242 C 17305/14).
Während des Leasingzeitraums war der Brief im Autohaus hinterlegt. Die Frau wollte den Wagen nach Ablauf des Leasingvertrags für 8733 Euro kaufen – dabei stellte sich heraus, dass noch ein weiterer Name im Kfz-Brief stand. Das Gericht hatte einen Sachverständigen beauftragt, der den Wertverlust durch die Eintragung der dritten Person auf 3145 Euro bezifferte.
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