Im Sommer tagte in Erfurt der "BLFA-StVO/StVOWi". Was das ist? Keine dröge Beamtenrunde, sondern der einflussreiche Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung / Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Vertreten sind die Ressorts Verkehr, Justiz und Inneres aus Bund und Ländern. Was hinter verschlossenen Türen besprochen wird, geht Autofahrer unmittelbar an. AUTO BILD liegt das vertrauliche Protokoll der letzten Sitzung vor – eine Schockliste:
Der Ausschuss ist laut Sitzungsprotokoll "einvernehmlich der Auffassung, dass ein Vertriebs- und Herstellungsverbot für Radarwarngeräte und ähnliche Einrichtungen eingeführt werden sollte". Bisher ist nur der Einbau oder Gebrauch untersagt. Darunter sollen auch Radarwarner im Navi fallen.

§ RASER

Verkehrsrecht
Für Temposünder kann es künftig knüppeldick kommen, wenn sie nacheinander mehrere Geschwindigkeits- Überschreitungen begangen haben. Was bisher oft als Tateinheit geahndet wurde, kann künftig zwei (oder mehr) Bußgeldbescheide und entsprechend mehr Punkte zur Folge haben. Vermutlich ist dieses Vorhaben nur eine politische Drohgebärde. Denn schon jetzt gibt es mehrere Knöllchen, wenn es zwar kurz hintereinander, aber in "unterschiedlichen Verkehrssituationen" blitzt (OLG Hamm Az. SsOwi 455/06). "Von bisher großzügiger Anwendung kann daher keine Rede sein", sagt der Frankfurter Verkehrsrechtler Uwe Lenhart.

§ BEWEISFOTOS

Die Polizei soll künftig online das im Melderegister hinterlegte Passfoto abrufen können, "wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde". In Anhörungsbögen soll regelmäßig gleich das Beweisfoto eingedruckt werden. Experten warnen: "Die Lichtbildanforderung verstößt schon heute oft gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Die geplante Regelung lässt einen großen Missbrauch befürchten", sagt Jurist Lenhart.

§ PUNKTEHANDEL

Das Geschäft mit Flensburg-Punkten soll "wirksam unterbunden werden". Wer gegen Bezahlung einen Verkehrssünder deckt ("Ich war's"), muss mit einer Strafanzeige wegen Falschbeurkundung rechnen, der Fahrer wegen falscher Verdächtigung. Dagegen sehen Bund und Länder keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn Firmen im Internet für ihre Produkte mit dem Angebot werben, Kunden-Knöllchen zu zahlen: "Es bleibt stets dem Betroffenen überlassen, woher er sich das Geld für die Zahlung einer Geldbuße beschafft."

§ VENTILWÄCHTER

Sogenannte Ventilwächter zur Eintreibung der Kfz-Steuer dürfen nicht mehr verwendet werden. Anders als die Parkkralle bewirkt ein Ventilwächter, dass ein Fahrzeug noch einige hundert Meter fahren kann, bis die Luft entweicht (vgl. AUTO BILD 35/2007). Das sei zu gefährlich, so die Politiker.

§ DIPLOMATEN

Länder sollen Karteien mit Diplomaten-Verstößen führen, bei auffälligen Häufungen Einzelner sollen sie beim Auswärtigen Amt vorstellig werden. Wer betrunken fährt oder Feuerwehreinfahrten zuparkt bekommt keinen Immunitäts-Bonus mehr. Klingt gerecht. Geht doch – manchmal.

Von

Claudius Maintz