Verkehrsrecht
Wenn Autofahrer Polizei spielen

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Falsche Polizisten auf Deutschlands Straßen: Gibt es nicht? Gibt es doch! Das Erlebnis eines Auto Bild-Redakteurs war Anlass, nachzuforschen.
Es geschah auf der A1 am Bremer Kreuz: AUTO BILD-Redakteur Diether Rodatz wurde auf der Überholspur von einem BMW 5er bedrängt. Als der Kollege Platz machte, zog der Fahrer vorbei – und zeigte eine Polizeikelle. War das ein echter Zivilpolizist im Einsatz? Rodatz notierte das Kennzeichen und fragte die Polizei Hamburg: War das einer von euch? Die Antwort: Nein, das war ein Kollege aus Niedersachsen. Für AUTO BILD dennoch Anlass, einmal nachzufragen: Und wenn der Mann nur ein Wichtigtuer gewesen wäre? Die Antwort: Von sich aus tätig wird die Polizei dann nicht. Ralf Kunz, Sprecher der Polizei Hamburg: "Der Besitz von Blaulicht und Kelle ist nicht verboten. Wer damit nur in seinem Wagen herumfuchtelt, begeht noch keine Straftat. Wenn er damit allerdings Autofahrer stoppen will, ist das strafbare Amtsanmaßung." AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke dazu: "Ein Graubereich. Aber selbst wenn man das nicht als Amtsanmaßung ansehen wollte, könnte die Polizei das doch wegen Verstoßes gegen Grundsätze zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung verbieten und die Winkerkelle einziehen." Doch Kriminelle ziehen die Polizeinummer tatsächlich auch durch, wie drei jüngere Vorfälle zeigen:
• Falsche Polizisten stoppten auf dem Berliner Autobahnring Autos und kontrollierten die Fahrer. Echte Polizisten stoppten den Wagen, nahmen vier Männer fest. • Auf der Autobahn von Dresden nach Chemnitz wurde ein Autofahrer von einem Skoda mit Blaulicht gestoppt, die beiden Insassen forderten ein Bußgeld. Als der Autofahrer Ausweise verlangte, fuhren die Männer weg. Sie wurden an der Grenze festgenommen. Auf solche Taten steht Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Amtsanmaßung. Auch Nötigung kommt in Betracht. • Zwei junge Fußballer (20 und 21 Jahre) fuhren am 21. März 2007 gegen 22 Uhr nach dem Training auf der B 29 in Richtung Stuttgart, als sie von einem Auto mit eingeschaltetem Blaulicht überholt und auf einen Parkplatz bei Remshalden gelotst wurden. Dort stieg ein maskierter Mann aus und schoss sofort auf den Fiat Punto der Männer. Der Beifahrer konnte verletzt flüchten, der Fahrer starb nach einer Notoperation im Krankenhaus. Die Polizei nahm kurz darauf einen Tatverdächtigen (28) fest. Die Hintergründe der Tat sind unklar, die Ermittlungen dauern an.
• Falsche Polizisten stoppten auf dem Berliner Autobahnring Autos und kontrollierten die Fahrer. Echte Polizisten stoppten den Wagen, nahmen vier Männer fest. • Auf der Autobahn von Dresden nach Chemnitz wurde ein Autofahrer von einem Skoda mit Blaulicht gestoppt, die beiden Insassen forderten ein Bußgeld. Als der Autofahrer Ausweise verlangte, fuhren die Männer weg. Sie wurden an der Grenze festgenommen. Auf solche Taten steht Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Amtsanmaßung. Auch Nötigung kommt in Betracht. • Zwei junge Fußballer (20 und 21 Jahre) fuhren am 21. März 2007 gegen 22 Uhr nach dem Training auf der B 29 in Richtung Stuttgart, als sie von einem Auto mit eingeschaltetem Blaulicht überholt und auf einen Parkplatz bei Remshalden gelotst wurden. Dort stieg ein maskierter Mann aus und schoss sofort auf den Fiat Punto der Männer. Der Beifahrer konnte verletzt flüchten, der Fahrer starb nach einer Notoperation im Krankenhaus. Die Polizei nahm kurz darauf einen Tatverdächtigen (28) fest. Die Hintergründe der Tat sind unklar, die Ermittlungen dauern an.
Polizeikontrolle – So handeln Autofahrer richtig
Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten, so die Vorschrift. Und wenn falsche Polizisten aus einem Zivilfahrzeug mit der Kelle winken? Polizeisprecher Ralf Kunz, Hamburg: "Die rote Kelle ist ein eindeutiges Haltesignal. Wer sich aber unsicher fühlt, etwa nachts allein auf einsamer Straße, kann sein Fahrzeug erst einmal verriegelt lassen. Beamte zeigen ihre Dienstausweise vor. Auch kann man über das Handy den Notruf 110 wählen und nachfragen, ob das Fahrzeug ein Polizeiwagen ist. Nach Lage der Dinge können Beamte einen Verkehrsteilnehmer auch erst an belebterer Stelle stoppen." Bei Stopp durch einen Streifenwagen oder bei großen Verkehrskontrollen ist die Lage eindeutig. Vor einer Kontrollstelle muss der Autofahrer sein Tempo wie angezeigt reduzieren und damit rechnen, herausgewunken zu werden. Erscheinen ihm Weisungen von Polizeibeamten unklar, sollte er besser anhalten.
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