Verkehrsrecht: Neuheiten 2009
Die wichtigsten Änderungen

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2009 wird vieles anders für Autofahrer: Ein neuer Bußgeldkatalog macht Rasen, Drängeln, Alkohol- und Drogenfahrten deutlich teurer. Auch das Führerscheinrecht ändert sich. Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Autofahrer müssen sich 2009 auf zahlreiche Änderungen einstellen: Zu den wichtigsten zählt der neue Bußgeldkatalog, der ab dem ersten Februar in Kraft tritt. Die Strafen werden drastisch erhöht, vor allem Rasen, Drängeln sowie Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden deutlich teurer. Auch das Führerscheinrecht ändert sich: Ab 19. Januar gelten auch ausländische Fahrerlaubnisse nicht mehr, wenn der deutsche Führerschein zuvor entzogen wurde. Die Straßenverkehrsordnung wird ebenfalls überarbeitet. Geplant sind zusätzliche Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, ein Überholverbot für Lkw bei schlechtem Wetter, Reduzierung des Schilderwalds und neue Verkehrsregeln für Inlineskater und Segway-Fahrer.
Weitere wichtige Änderungen für 2009
• Beim Diesel wird der Bioanteil von fünf Volumenprozent auf sieben erhöht. Experten gehen davon aus, dass dieser "B7" genannte Kraftstoff keine negativen Auswirkungen auf den Motor hat.
• Bis spätestens 31. März 2009 müssen große Lkw ab Baujahr 2000 mit verbesserten Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden.
• Neu entwickelte Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab September nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5a erfüllen.
• Die ebenfalls im nächsten Jahr umzusetzende EU-Richtlinie ECE R117 verlangt, dass Neureifen deutlich leiser werden.
• Bei Kfz mit Onboard-Diagnosesystemen ab Erstzulassung 2006 wird die Abgasuntersuchung (AU) mit der Hauptuntersuchung (HU) zusammengelegt. Ab Erstzulassung April 2006 wird bei der HU zusätzlich die Elektronik überprüft.
• Bis spätestens 31. März 2009 müssen große Lkw ab Baujahr 2000 mit verbesserten Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden.
• Neu entwickelte Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab September nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5a erfüllen.
• Die ebenfalls im nächsten Jahr umzusetzende EU-Richtlinie ECE R117 verlangt, dass Neureifen deutlich leiser werden.
• Bei Kfz mit Onboard-Diagnosesystemen ab Erstzulassung 2006 wird die Abgasuntersuchung (AU) mit der Hauptuntersuchung (HU) zusammengelegt. Ab Erstzulassung April 2006 wird bei der HU zusätzlich die Elektronik überprüft.
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