Verkehrsrecht: So schnell wird man Straftäter
Tatort Straße

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Dichter Verkehr, Zeitdruck, Stress – das führt täglich tausendfach zu falschem Verhalten am Steuer. Doch wer ahnt schon, wie schnell aus Fehlern Straftaten der Straße werden können?
Bild: Werk
Autofahrer vor Gericht, das ist in Deutschland Alltag. Denn jede fünfte Straftat wird heute im Verkehr begangen, so eine aktuelle Untersuchung des Auto Club Europa (ACE). Vielen Autofahrern ist wohl kaum klar, wie schnell sie vor Gericht landen können. Welches sind die Risiken, wie sollten Betroffene reagieren? Hier der Überblick: • Was sind eigentlich Verkehrsstraftaten? Mehr als 50 Prozent aller Straftaten sind Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Daneben können etwa grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, Nötigung, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung vor Gericht landen.
Überblick: News und Tipps zum Thema Verkehrsrecht

Gefährliches Verhalten kann auch schon strafbar werden, ohne dass ein Schaden entsteht.
Bild: Sven Krieger
Nötigung nur mit Absicht
Zu einem Schaden muss es dabei gar nicht kommen. Beispiele: Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen oder Gefährdung von Fußgängern. • Wo beginnt im Verkehr die Nötigung? Zu dichtes Auffahren anderer empfinden viele Autofahrer schnell als "Nötigung", liegen damit aber oft falsch. Denn zur Nötigung muss hinter dem dichten Auffahren eindeutig die Absicht stecken, den Vordermann hartnäckig zu bedrängen, unter Druck zu setzen und damit zum erwünschten Verhalten zu zwingen. Einen anderen auszubremsen oder abzudrängen, das kann Choleriker ebenfalls vor den Richter bringen.
Vorsicht vor Unfallflucht
• Was wird als Unfallflucht eingestuft? Wer bei einem Unfall den anderen Beteiligten seine Daten nicht aushändigt, kann sich strafbar machen. Das gilt auch, wenn der Unfallverursacher bei Schäden an geparkten Autos eine angemessene Wartezeit, beispielsweise 30 Minuten, nicht einhält, sowie den Unfall nicht umgehend bei der Polizei meldet. Kleiner Kratzer oder zertrümmerter Kotflügel, das spielt dabei zunächst keine Rolle. Denn bei der Unfallflucht ("unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") kommt es nicht auf die Höhe des Schadens an.
Aussageverweigerungsrecht nutzen

Wer sich bewusst mit einem zu hohen Alkoholpegel ans Steuer setzt, kann dafür belangt werden.
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