Temporäre oder dauerhafte Sperrungen von Schulstraßen sind zulässig, ohne dass dafür die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden muss. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Öko-Verkehrsclubs VCD, des Deutschen Kinderhilfswerks und des Aktionsbündnisses Kidical Mass.
Bis dato war die Rechtslage in Deutschland unklar. Das Gutachten lege nun "Möglichkeiten zur rechtssicheren Umsetzung von Schulstraßen unter Berücksichtigung von Straßenverkehrs- und Straßenrecht dar", so die Initiatoren. Eine Schulstraße ist die Bezeichnung für ein Konzept zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehr und Teilhabe an Mobilität für Schulkinder. Dafür werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule oder Kita für den Kraft­verkehr gesperrt und für Fußgänger – gegebenenfalls auch für Radfahrer – freigegeben.
Die Stadt Köln hat Anfang 2023 vier einjährige Pilotprojekte ins Leben gerufen; auch Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm experimentieren mit Schulstraßen. Kommunen sollten jetzt "bestehende und durch das Gutachten bestätigte Handlungsspielräume zur Umsetzung von Schulstraßen nutzen", so das Aktionsbündnis. Mittelfristig solle die StVO angepasst werden. In Österreich und Frankreich sind Schulstraßen im Verkehrsrecht verankert und längst etabliert.