StVO: Regeln, neuer Bußgeldkatalog, Geldbußen, Strafen
Die neuen Strafen und Bußgelder in der Straßenverkehrsordnung

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Verschärfte Strafen und Bußgelder bei zu hoher Geschwindigkeit, Falschparken, Autoposing oder Nichtbilden einer Rettungsgasse: Am 9. November 2021 sind die Regelungen der StVO-Novelle in Kraft getreten.
Bild: DPA
Jetzt wird es ernst für Raser und Falschparker: Am Dienstag, den 9. November 2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit höheren Bußgeldern für bestimmte Verkehrssünder in Kraft getreten. Vorangegangen war ein langes Ringen zwischen Bund und Ländern, die erste Version der Novelle war im Frühjahr 2020 wegen eines Formfehlers kassiert worden.
Mit der Reform ist das Schnellfahren, das Falschparken und das Missachten der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, deutlich teurer geworden. Gleichzeitig wurde die größte Furcht von Autofahrern entschärft, dass bei einer Schnellfahrt oder einem anderen Fehlverhalten gleich der Führerschein weg ist.
Ignorieren von Halteverbot und Rettungsgasse wird teurer
Auch bislang kleine Ordnungswidrigkeiten gehen künftig richtig ins Geld. Wer das Verbot zum Parken und Halten ignoriert, zahlte bislang moderate 15 Euro. Daraus wurden nun 55 Euro. Auch die Strafe fürs Halten und Parken in zweiter Reihe geht künftig richtig ins Geld: Wird man erwischt, werden bis zu 110 Euro fällig. Wer es versäumt, eine Rettungsgasse zu bilden oder sie sogar selbst befährt, der muss bis zu 320 Euro berappen – dazu droht ein Monat Fahrverbot. Eine weitere Änderung dürfte E-Auto-Fahrern das Leben leichter machen: Das Blockieren einer E-Auto-Ladestation kostet künftig 55 Euro. Und das unnütze Hin- und Herfahren, was viele Poser betreiben, kostet anstelle von 20 künftig bis zu 100 Euro. Neu: Wer den Weg einer Straßenbahn blockiert oder behindert, zahlt 80 Euro.
Die Strafen und Bußgelder der neuen StVO
Änderungen im Bußgeldkatalog 2021
Welche Strafen müssen Raser künftig fürchten?
Notorische Schnellfahrer müssen nun deutlich mehr berappen, denn Geschwindigkeitsübertretungen werden heftiger bestraft. Wer innerorts mit 16 bis 20 km/h zu viel erwischt wird, zahlt 70 statt 35 Euro. Autofahrer, die mit 91 statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, müssen 400 statt wie bisher 200 Euro hinlegen. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.
Was kostet künftig Parken auf Geh- und Radwegen?
Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet nun bis zu 110 Euro.
Wie teuer kommt Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz?
Das Bußgeld fürs unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wurde von 35 auf 55 Euro angehoben.
Was ist mit der Blockade von Carsharing-Parkplätzen?
Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
Was zahlt man, wenn man Straßenbahnen die Vorfahrt nimmt?
Ebenfalls neu: Wer einer Straßenbahn keinen Vorrang gewährt oder ihren Weg blockiert, muss 80 Euro zahlen. Wer auf Schienen parkt, blecht 70 Euro.
Was kosten Parkverstöße in Feuerwehrzufahrten?
Für Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wurde die Geldbuße auf bis zu 100 Euro erhöht.
Wie teuer werden künftig "Knöllchen"?
Das "ganz normale" Knöllchen bei Parken im allgemeinen Halte- oder Parkverbot bringt jetzt nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro Bußgeld ein.
Welche Strafen erwarten Rettungsgassen-Sünder?
Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet seit dem 9. November 2021 zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.
Was müssen Lkw-Fahrer beim Abbiegen beachten?
Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.
Welche Geldbußen gibt es beim Parken auf Geh- und Radwegen?
Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Welche Strafen drohen künftig Autoposern?
Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet inzwischen nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
Strafen für Raser innerorts
Tempovergehen | Strafe neu | Strafe bisher |
---|---|---|
bis 10 km/h zu schnell | 30 Euro | 15 Euro |
11-15 km/h zu schnell | 50 Euro | 25 Euro |
16-20 km/h zu schnell | 70 Euro | 35 Euro |
21-25 km/h zu schnell | 115 Euro | 80 Euro |
26-30 km/h zu schnell | 180 Euro | 100 Euro |
31-40 km/h zu schnell | 260 Euro | 160 Euro |
41-50 km/h zu schnell | 400 Euro | 200 Euro |
51-60 km/h zu schnell | 560 Euro | 280 Euro |
61-70 km/h zu schnell | 700 Euro | 480 Euro |
mehr als 70 km/h zu schnell | 800 Euro | 680 Euro |
Strafen für Raser außerorts
Tempovergehen | Strafe neu | Strafe bisher |
---|---|---|
bis 10 km/h zu schnell | 20 Euro | 10 Euro |
11-15 km/h zu schnell | 40 Euro | 20 Euro |
16-20 km/h zu schnell | 60 Euro | 30 Euro |
21-25 km/h zu schnell | 100 Euro | 70 Euro |
26-30 km/h zu schnell | 150 Euro | 80 Euro |
31-40 km/h zu schnell | 200 Euro | 120 Euro |
41-50 km/h zu schnell | 320 Euro | 160 Euro |
51-60 km/h zu schnell | 480 Euro | 240 Euro |
61-70 km/h zu schnell | 600 Euro | 440 Euro |
mehr als 70 km/h zu schnell | 700 Euro | 600 Euro |
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