Warnschilder statt Instandsetzung

An der Straße hängt das Herz des Autofahrers. Doch wenn diese nicht in Ordnung ist, kann der Traum vom Fahren schnell zum Albtraum werden. Aufgerissene Straßenbeläge oder kratergroße Schlaglöcher bedeuten Dauerstress für Stoßdämpfer und Lenkung - oder im schlimmsten Fall den schnellen Abschied von Auspuff oder Frontspoiler.

Wer zahlt, wenn es knallt? In der Regel das Opfer, also der Autofahrer. Denn die für das Pflasterdesaster zuständige Stadt oder Gemeinde kann nur selten haftbar gemacht werden. Grundsätzlich gilt zwar die Verkehrssicherungspflicht. Danach sind Kommunen für den Zustand ihrer Straßen verantwortlich. Verantwortlich heißt nicht nur für Schäden an der Straße, sondern auch für Folgeschäden aufgrund fahrunsicherer Straßen. Doch davor schützt schon ein einfaches Warnschild, in schlimmeren Schadensfällen eine Tempobeschränkung. Billiger als eine Reparatur, die für manche Gemeinde kurzfristig auch kaum finanzierbar ist. Die Kostenentlastung der Gemeinde wird zum Kostenärger für den Autofahrer.

Klagen hilft nur selten, denn "der Straßennutzer muss sich den Verhältnissen anpassen", urteilte 1998 das Oberlandesgericht (OLG) Jena. Und die Düsseldorfer Kollegen entschieden schon 1989, dass Warnschilder als Verkehrssicherungspflicht ausreichen. Auch Ortskenntnis kann die Haftung mindern, befand das OLG Koblenz 1997: Wer sich in Schlaglöchern einer Baustelle das Auto ramponiert, kann nicht Schadenersatz verlangen, wenn die Baustelle schon länger bekannt war. Notfalls habe der Autofahrer seine Geschwindigkeit extrem zu verlangsamen, um Schäden zu vermeiden.

Rat vom Rechtsexperten

Aber was zu viel ist, ist zu viel. So sprach das Landgericht Dresden einem Autofahrer Schadenersatz zu, der sich seine Reifen und Felgen in einem zwölf Zentimeter tiefen und 80 Zentimeter breiten Loch ruiniert hatte. Umgekehrt gilt das aber auch. Wer sein Auto so viel tiefer legt, dass er damit einen Kanaldeckel schrammt, kann keine Haftung verlangen, entschied das OLG Hamm 1999. Da hilft dann nur noch die Vollkasko, allerdings zu Lasten eines schlechteren Schadenfreiheitsrabatts und der üblichen Selbstbeteiligung von 650 Mark. Schlagloch gegen Auto - der Fahrer stürzt in jedem Fall in ein tiefes Finanz-Loch.

AUTO-BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke: "Die Verkehrssicherungspflicht der Städte und Gemeinden für schadhafte Straßendecken ist begrenzt, denn eine Ausbesserungsvorschrift gibt es nicht. Deshalb reicht es für den Haftungsausschluss der Kommunen meist aus, wenn vor nicht erkennbaren oder offenkundigen Straßenschäden lediglich Warnschilder und Tempobegrenzungen aufgestellt werden. Wer sich bei der Überfahrt dann trotzdem den Auspuff abreißt, muss die Reparatur aus eigener Tasche zahlen, sofern er keine Vollkasko besitzt. Die Chance auf Schadenersatz ist meist gering, denn dafür muss der Kommune ein grober Verstoß nachgewiesen werden."