(dpa/jb) Am 1. Mai tritt das neue Punktesystem für Vergehen im Straßenverkehr in Kraft. Auch der Abbau der Flensburger Punkte in der Verkehrssünder-Kartei wird dabei reformiert: Wer nach der neuen Berechnung maximal fünf Punkte auf dem Konto hat, kann einmal alle fünf Jahre einen Punkt tilgen, indem er an einem Fahreignungsseminar teilnimmt. Diese Schulung, bei der bislang die Regelkunde aufgefrischt wurde, hat künftig auch ein verkehrspsychologisches Gespräch zum Inhalt.
Ansturm auf die Fahrschulen: Bis zum 1. Mai Punkte loswerden
Nach der alten Regelung konnten mit einem Fahrschul-Seminar bis zu vier Punkte, mit einer verkehrspsychologischen Beratung zwei Punkte gelöscht werden. Diese Möglichkeit wird gekappt. Zudem werden alle Delikte künftig mit festen Verjährungsfristen versehen: Wenn ein Vergehen mit einem Punkt geahndet wird, wird dieser nach zweieinhalb Jahren gelöscht. Bei Vergehen, die zwei Punkte zur Folge haben, ist das nach fünf Jahren der Fall. Ganze zehn Jahre müssen Verkehrssünder warten, bis ein Drei-Punkte-Vergehen aus der Kartei gelöscht wird. Die Option, im neuen System einen Punkt mit einem Seminar zu löschen, gilt zunächst bis 2019.