Der Teufel steckt im Detail: Bei der Kfz-Versicherung von Autoteilen und Ausrüstung sorgt das immer wieder für Ärger. Denn im Kleingedruckten der Kaskobestimmungen steckt die Tücke: Ausschlüsse, Deckungsobergrenzen und Beitragszuschläge. Und diese Bestimmungen können sich nicht nur je nach Versicherung unterscheiden, sondern auch von Tarif zu Tarif bei derselben Gesellschaft. Im Allgemeinen aber gilt: Lose Gegenstände im Auto sind über die Teilkasko nicht gegen Diebstahl versichert. Das betrifft etwa Gepäck, das nur über eine Gepäckpolice geschützt werden kann, aber auch Handys im Handschuhfach oder mobile Navis in ihrer Halterung.

Kfz-Versicherung: Wer zahlt bei Brandstiftung?

Teile-Versicherung
Handys und mobile Navis sind grundsätzlich nicht versicherbar - nur fest eingebaute Geräte sind gedeckt.
Bild: Martin Meiners
Denn diese sind nicht fest mit dem Auto verbunden – eine der entscheidenden Bestimmungen. Ausnahmen: Vorgeschriebene lose Ausrüstung (Warndreieck, Verbandskasten) sowie serienmäßiges Werkzeug sind gedeckt. Fest mit dem Auto verbundene Gegenstände sind von der Teilkasko-Police gedeckt, wenn sie auf der "Liste der mitversicherten Teile" ("Teileliste") der Versicherung stehen. Das sind zum Beispiel fest eingebaute Navigationsgeräte, Radios, Lautsprecher oder Leichtmetallräder. Doch meist gelten dafür Obergrenzen, etwa 2500 Euro. Mehr gibt es dann bei Diebstahl nicht zurück. Nächster Haken: Bei Radios und Navis wird meist nur der Zeitwert erstattet.

Tarifwechsel kann lohnen

Und der liegt nach ein, zwei Jahren schnell nur noch bei der Hälfte des Neupreises. Schließlich gilt: Viele Teile sind nur gegen Beitragszuschlag versichert, zum Beispiel Dachkoffer oder Tuningkits. Wer den Zuschlag dafür nicht zahlt, geht bei Klau ebenfalls leer aus. Gut beraten sind Autofahrer also, wenn sie ihre Policen mal kontrollieren – und im Zweifel die Versicherung ihrer Extras durch Tarifwechsel oder Zuschlag verbessern.

Von

Roland Bunke