Vorfahrt gewähren: die Regeln
Vorfahrt gewähren!

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Das Verkehrsschild "Vorfahrt gewähren" steht vor Kreuzungen und Einmündungen. Doch welche Bedeutung hat es und welche Strafen drohen, wenn die Vorfahrt missachtet wird?
Das Verkehrszeichen mit der Nummer 205 trägt den Namen "Vorfährt gewähren" und sieht aus wie ein umgedrehtes, weißes Dreieck mit einem roten Rand. Es steht vor Kreuzungen oder Einmündungen, um zu signalisieren: "Aufgepasst, hier muss ich den Querverkehr vorlassen." Wer auf solch ein Schild zufährt, der sollte langsam abbremsen und sich einen Überblick über die Situation an der Kreuzung verschaffen. Kommt ein Fahrzeug von links oder rechts, muss dies vorgelassen werden. Ist die Kreuzung gut einsehbar so muss nicht zwingend angehalten werden. Ist die kreuzende Vorfahrtsstraße frei, darf nämlich mit mäßigem Tempo durchgefahren bzw. abgebogen werden.
Vor und hinter dem Schild gilt ein Parkverbot

Wer im Kreisverkehr fährt, hat immer Vorfahrt.
Bei Missachtung drohen Verwarn- und Bußgeld
Wer sich nicht an das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Etwa einem Verwarnungs- oder Bußgeld sowie in manchen Fällen zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg. Hier eine Übersicht aus dem Bußgeldkatalog:
● Zu schnell an eine Vorfahrtstraße herangefahren: 10 Euro
● Vorfahrt missachtet mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 25 Euro
● Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro + 1 Punkt
● Vorfahrt nicht beachtet mit Sachschaden: 120 Euro + 1 Punkt
● Vorfahrt missachtet mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 25 Euro
● Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro + 1 Punkt
● Vorfahrt nicht beachtet mit Sachschaden: 120 Euro + 1 Punkt
Weitere Themen: Autoantennen im Vergleich
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