Das Verkehrszeichen mit der Nummer 205 trägt den Namen "Vorfährt gewähren" und sieht aus wie ein umgedrehtes, weißes Dreieck mit einem roten Rand. Es steht vor Kreuzungen oder Einmündungen, um zu signalisieren: "Aufgepasst, hier muss ich den Querverkehr vorlassen." Wer auf solch ein Schild zufährt, der sollte langsam abbremsen und sich einen Überblick über die Situation an der Kreuzung verschaffen. Kommt ein Fahrzeug von links oder rechts, muss dies vorgelassen werden. Ist die Kreuzung gut einsehbar so muss nicht zwingend angehalten werden. Ist die kreuzende Vorfahrtsstraße frei, darf nämlich mit mäßigem Tempo durchgefahren bzw. abgebogen werden.

Vor und hinter dem Schild gilt ein Parkverbot

Der Kreis hat Vorfahrt, auch ohne Schild. Einfahrt ohne Blinken, Ausfahrt mit Blinken.
Wer im Kreisverkehr fährt, hat immer Vorfahrt.
Wichtig zu wissen ist auch, dass vor und hinter diesem Verkehrsschild ein Parkverbot gilt. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt das Parkverbot 50 Meter, innerorts fünf Meter. Manchmal ist ein Vorfahrt-gewähren-Schild auch durch ein Zusatzzeichen ergänzt. Unter dem Verkehrsschild Nummer 205 ist dann ein weiteres angebracht. So zum Beispiel ein Schild mit der Aufschrift: "Radfahrer Stop 50m". In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass in 50 Metern an der Kreuzung vermehrt Radfahrer die Straße kreuzen. Ferner ist das Verkehrsschild Vorfahrt gewähren oftmals an Kreisverkehren zu finden. Die Schilderkombination Vorfahrt gewähren und Kreisverkehr besagt: Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt. Und geblinkt wird nur beim Ausfahren des Kreisverkehrs, nicht aber beim Einfahren.

Bei Missachtung drohen Verwarn- und Bußgeld

Wer sich nicht an das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Etwa einem Verwarnungs- oder Bußgeld sowie in manchen Fällen zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg. Hier eine Übersicht aus dem Bußgeldkatalog:
● Zu schnell an eine Vorfahrtstraße herangefahren: 10 Euro
● Vorfahrt missachtet mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 25 Euro
● Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro + 1 Punkt
● Vorfahrt nicht beachtet mit Sachschaden: 120 Euro + 1 Punkt
Weitere Themen: Autoantennen im Vergleich

Von

Isabella Sauer