(dpa/AUTO BILD/KI) Das Arbeitsgericht Braunschweig hat in einer aktuellen Entscheidung 23 von 26 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen die Kürzungen im Rahmen des Sparprogramms des Autobauers abgewiesen. Die Klagen bezogen sich auf ausbleibende Gehaltserhöhungen sowie eine gestrichene Prämie von 1.000 Euro. Die Entscheidung für die verbleibenden drei Fälle ist für den 4. November angesetzt, da den Klägern eine gesonderte Frist für eine Stellungnahme eingeräumt wurde.

VW bezieht auch Führungskräfte in Sparprogramm ein

Ein Sprecher von VW äußerte sich zufrieden über das Urteil: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und begrüßen die Entscheidung der Kammer." Es stehen noch weitere 75 Klagen von ehemaligen Mitarbeitern an, die vorwiegend im Vorruhestand sind, jedoch weiterhin auf der Gehaltsliste des Unternehmens geführt werden. Lediglich einer der Kläger ist noch aktiv im Dienst bei VW.
Im Rahmen des Sparprogramms hatte VW im Frühjahr entschieden, auch die Führungskräfte einzubeziehen, was zur Streichung der tariflichen Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent und der Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro führte. Die betroffenen Manager berufen sich auf eine Zusage von VW, die Tariferhöhung auf sie zu übertragen, was der Autobauer jedoch zurückweist.