(dpa/AUTO BILD/KI) Weitere Mitarbeiter von Volkswagen sind mit ihren Forderungen nach Zahlung von Prämien und Gehaltserhöhungen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig gescheitert. Die Klagen zweier Beschäftigter wurden vollständig abgewiesen. Bereits Mitte Oktober hatte das Gericht 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen die Sparmaßnahmen des Unternehmens zurückgewiesen.
Die Kläger, hauptsächlich außertariflich Beschäftigte aus dem Management, forderten die Auszahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro und die Weitergabe einer tariflichen Lohnerhöhung von 3,3 Prozent. Diese Forderungen entstanden nachdem Volkswagen im Frühjahr im Rahmen seines Sparprogramms beschlossen hatte, auch Führungskräfte einzubeziehen, wodurch sowohl Gehaltserhöhungen als auch Prämienzahlungen entfielen.
Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger nicht, da es keine verbindliche Zusage des Unternehmens für die geforderten Zahlungen gab. Dafür wären wirksame Vertragsänderungen in schriftlicher Form nötig gewesen. Eine Mitteilung von VW aus März 2023 war hierfür nicht ausreichend. In einem Ausnahmefall wurde jedoch einem Kläger die Prämie von 1.000 Euro zugesprochen, da sein Arbeitsvertrag eine rechtsverbindliche Zusage seitens VW enthielt; die geforderte Lohnerhöhung wurde jedoch auch in diesem Fall nicht gewährt.
Laut Gericht handelt es sich bei den Klägern fast ausschließlich um Mitarbeiter im Vorruhestand, die über sogenannte Zeit-Wertpapiere aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, jedoch weiterhin auf der Gehaltsliste von VW stehen. Viele der bisher unterlegenen ehemaligen Führungskräfte haben angekündigt, Berufung einzulegen. Neben den bereits verhandelten Fällen sind laut einem Gerichtssprecher noch etwa 70 weitere ähnliche Verfahren anhängig.