Müssen Autobauer bald bei der Jagd nach Verbrechern helfen? Geht es nach dem Willen der Justizministerkonferenz, könnte es in Zukunft tatsächlich passieren, dass VW, BMW und Co der Polizei unter die Arme greifen.
Denn sie sollen Zweitschlüssel oder -Codes an die Polizei geben, um mutmaßliche Schwerkriminelle in den Fahrzeugen besser abhören zu können.
Die Justizressorts der Länder haben einer entsprechenden Beschlussvorlage aus Baden-Württemberg zugestimmt. Das Bundesjustizministerium soll die Empfehlung nun prüfen und gegebenenfalls einen Regelungsvorschlag ausarbeiten. Dieser wird dann wiederum dem Bundeskabinett vorgelegt.
Die Polizei darf Verdächtige im Auto abhören, sofern dafür beispielsweise eine richterliche Anordnung vorliegt. Allerdings werde es für die Behörden zunehmend schwieriger, Fahrzeuge zu verwanzen, da moderne Diebstahlschutzsysteme, etwa verbesserte Türverriegelungen, dies erheblich erschweren, erklärte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU).

Diebstahlprävention soll kein Hemmnis sein

Die Hersteller sollen nun stärker in die Pflicht genommen werden. In der Vorlage mit dem Titel "Gesetzliche Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der Fahrzeugöffnung" heißt es: "Im Hinblick auf das Erfordernis einer effektiven Strafverfolgung darf die Durchführung rechtlich zulässiger Maßnahmen nicht an faktischen Gegebenheiten scheitern."
Diebstahlprävention sei sehr wichtig, dürfe aber im Ergebnis kein Hemmnis bei der Strafverfolgung von schweren Straftaten sein, sagte Gentges. Verdeckte Ermittlungsarbeit sei vor allem im Kampf gegen die schwere und organisierte Kriminalität, aber auch bei der Terrorabwehr notwendig. "Die Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern funktionierte und funktioniert in vielen Fällen gut", sagte Gentges. Diese Kooperation soll gesetzlich verankert werden.
Aus Sicht der baden-württembergischen Justizministerin wird es zunehmend spielentscheidend, das Innere eines Autos zu überwachen. Von dort aus würden Gespräche von Verdächtigen nicht nur unverschlüsselt ausgeleitet, sie würden auch relativ offen geführt. Außerdem sei es hilfreich, Bewegungsdaten der Autos über GPS-Systeme zu erheben.
"Die Notwendigkeit der Ortung eines Zielfahrzeugs oder einer Innenraumüberwachung ist somit bei realistischer Einschätzung in einer Vielzahl von verdeckt geführten Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität sowie des Staatsschutzes grundsätzlich gegeben", heißt es in der Begründung Baden-Württembergs.

Jedes dritte Fahrzeug mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet

Einen interessanten Fakt stellte das Stuttgarter Justizministerium vor. Demnach ist etwa jedes dritte Fahrzeug mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet, die Tendenz ist steigend. "Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar", heißt es in dem Stuttgarter Papier.
Es sei "nicht hinnehmbar, bei derart elementaren Ermittlungsinstrumenten auf das Wohlwollen und die Kooperationsbereitschaft der Kfz-Hersteller angewiesen zu sein", betonte Gentges. Problematisch sei in dem Zusammenhang, dass nach den jüngsten Erfahrungen das Entgegenkommen auch nicht verlässlich einzuschätzen sei.