VW warnt erneut vor gefälschten Gebrauchtwagen-Angeboten
Betrüger locken Gebrauchtwagenkäufer mit Traumpreisen!

Gebrauchtwagenkäufer, aufgepasst: VW warnt erneut vor perfiden Fake-Inseraten. Diese Informationen schützen vor dem Betrug!
Bild: Christoph Börries / AUTO BILD
Inhaltsverzeichnis
Betrüger haben es erneut auf VW-Gebrauchtwagenkäufer abgesehen. Die Marke warnt vor Fake-Webseiten und E-Mails mit gefälschten Gebrauchtwagenkatalogen. Extrem günstige Preise sollen zum Kauf verleiten – doch die auf diesem Weg angebotenen VW-Modelle existieren nicht. Das Ziel der Täter: Anzahlungen oder sogar den kompletten Kaufpreis für frei erfundene Fahrzeuge kassieren.
Die Fake-Webseiten und -Kataloge – samt gefälschter E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen – wirken laut VW "täuschend echt". Wer unsicher ist: "Echte" Gebrauchtwagen direkt von VW gibt es ausschließlich bei lizenzierten Händlern und über die offizielle VW-Website.
Es ist bereits das zweite Mal, dass die Wolfsburger vor dieser Betrugsmasche warnen. Im Sommer 2025 waren gefälschte Webseiten und virtuelle Kataloge schon einmal ein Thema.
AUTO BILD rät: Wirkt ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, sollten Interessenten grundsätzlich misstrauisch werden. Die Täter setzen auf besonders attraktive Preise, um potenzielle Käufer zu schnellem und unüberlegtem Handeln zu bewegen – meist verbunden mit der Forderung nach Vorkasse.
Eine Besichtigung ist in der Regel aus fadenscheinigen Gründen nicht möglich – ein deutliches Warnsignal. Laut Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, akzeptieren die Betrüger zudem keine Zahlungsarten mit Käuferschutz. Dazu zählen etwa ein Notar-Treuhandkonto, eine Bankbürgschaft oder gängige Online-Zahlmethoden wie Kreditkarte oder PayPal. Ist das Geld überwiesen, bricht der Kontakt meist ab.
VW rät Betroffenen, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Anwalt Lenhart empfiehlt, sich an das zuständige Kommissariat des örtlichen Polizeipräsidiums zu wenden.
Den Sachverhalt sollte man möglichst strukturiert und vollständig schildern – idealerweise chronologisch. Wichtig sind dabei unter anderem folgende Punkte:
- Wann und auf welcher Internetseite oder in welcher E-Mail wurde das Fahrzeug angeboten?
- Wann und auf welchem Weg wurde das Angebot angenommen?
- Wie und wann wurde die Lieferung des Fahrzeugs angemahnt?
- Wann und wie hat der Betrüger darauf reagiert?

Auch VWs Nutzfahrzeugsparte und die Abteilung für Leasing und Finanzierung VW Financial Services warnen vor der Betrugsmasche.
Bild: Volkswagen
Screenshots und Belege beifügen
"Fügen Sie möglichst viele Nachweise bei", rät Lenhart. Dazu zählten Screenshots des Angebots, das Impressum der Anbieterseite, der Zahlungsbeleg und die Korrespondenz.
Ein Anwalt mit Erfahrung im Bereich der sogenannten Rückgewinnungshilfe kann Geschädigte zusätzlich unterstützen. Entsprechende Fachanwälte lassen sich über einschlägige Anwaltsportale finden.
Bekommen Opfer ihr Geld zurück?
Wird der Täter ermittelt, kann dessen Vermögen unter Umständen eingefroren werden. In diesem Fall besteht zumindest die Chance, dass Opfer ihr Geld ganz oder teilweise zurückerhalten.
Unabhängig davon sollten Betroffene laut Lenhart schnellstmöglich ihre Bank kontaktieren, um einen Überweisungsrückruf zu veranlassen – je früher, desto besser.
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