Warn-App: Nutzung auch für Beifahrer verboten
Ist das erlaubt? Radarwarngeräte im Auto

Nie wieder geblitzt werden: ein Autofahrertraum, der an der STVO scheitert. Die Nutzung von Radarwarnern ist in Deutschland jedenfalls verboten.
Bild: Martin Meiners
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." So steht es in Paragraph 23 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (STVO).
Kurios: Autofahrer dürfen Apps zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessanlagen und Radarwarner im Navi zwar erwerben, aber eben nicht betreiben oder auch nur betriebsbereit im Auto mitführen. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in der Flensburger Sünderdatei rechnen.
Radarwarner auch für Beifahrer verboten
Das gilt übrigens auch für Beifahrer. Das Oberlandesgericht Karlsruhe im Februar 2023 in einem Fall (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden, dass es auch dem Beifahrer untersagt ist, eine Warn-App aktiv laufen zu lassen.
Genauso wenig tolerant zeigt sich der Gesetzgeber bei eigenständigen Radarwarnern. Auch die sind im Fahrzeug ausdrücklich verboten und können von Polizeibeamten sogar beschlagnahmt werden.

Die Nutzung von Radarwarnern ist in Deutschland verboten.
Bild: Blitzer Radarwarner
Beste Möglichkeit einem ungewollten Foto von sich am Steuer zu entgehen ist es immer noch, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Oder eben sich legaler Warnmethoden zu bedienen. Verkehrsfunk via Autoradio zu hören ist erlaubt, auch wenn da gerade Radarwarnungen ausgestrahlt werden.
Mann oder Frau kann sich natürlich auch vor Fahrtantritt von Radarwarn-Apps und anderen Geräten über Blitzer auf der Strecke informieren. Oder bei einer Pause auf einem Parkplatz sich via App über eventuelle Blitzer informieren.
Lichthupe ist verboten
Autofahrer dürfen sich auch gegenseitig mit Handzeichen oder Schildern auf Radarfallen aufmerksam machen. Die gängige Praxis, mit der Lichthupe vor einer Radarfalle oder Polizeikontrolle zu warnen, ist allerdings auch verboten.
Auch die mittlerweile weit verbreiteten Blitzerwarnungen per Facebook- oder WhatsApp-Gruppen sind nicht verboten, solange Autofahrer dabei nicht gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen.
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