Die Neuregelung der sogenannten Winterreifenpflicht steht kurz bevor: Am 26. November 2010 wird der Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministers auf der Tagesordnung im Bundesrat stehen. Im Kern geht es um eine Konkretisierung der Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a StVO). Eckpunkte: • Winterliche Wetterverhältnisse sind zum Beispiel Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis oder Reifglätte. • Wer bei solchen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro (bisher 20), bei Behinderung anderer 80 Euro (bisher 40). • Einen festgelegten Zeitraum für den Einsatz von Winterreifen gibt es nicht. • Als Winterreifen gelten Reifen, die mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind (teilweise in Verbindung mit einem Bergpiktogramm und Schneeflockensymbol, siehe Foto).

Im Überblick: Alles zum Thema Winterreifen

Die Überarbeitung der StVO wurde notwendig, nachdem Gerichte die bisherigen Regelungen als zu schwammig rügten. Fachleute sehen indes kaum einen Fortschritt in der neuen Verordnung. Grund: Es fehlt noch an einer verbindlichen Definition für Winterreifen. So sei das M+S-Symbbol auch auf Sommerreifen zu finden und als Erkennunsmerkmal gänzlich ungeeignet.