WM 2026: Autokorso
Was ist im Autokorso erlaubt – was nicht?

Die WM 2026 bringt die Zeit der wilden Autokorsos. Darf man Jubel-Kolonnen auf der Straße bilden? Und was ist dabei erlaubt oder verboten? Hier sind Tipps für den StVO-konformen Autokorso!
Bild: DPA
- Julian Rabe
- Matthias Brügge
Inhaltsverzeichnis
Fußball-WM in Kanada, Mexiko und den USA – das bedeutet nicht nur Spiele zur Nachtzeit, sondern auch Partystimmung in ganz Deutschland, vor allem bei den Begegnungen des DFB-Teams. Auch Autokorsos der Fans gehören spätestens seit der Sommermärchen-WM 2006 im eigenen Land dazu.
Damit der Spaß nicht ausufert, gibt es Regeln – auch in der Jubel-Kolonne gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die besondere Herausforderung: Wegen der Zeitverschiebung finden die meisten Spiele nachts statt. AUTO BILD erklärt die Spielregeln für den Autokorso: Das sind die wichtigsten Vorschriften, und das droht bei Verstößen.
Orientiert man sich strikt an der StVO, sind Autokorsos streng genommen verboten. Warum? In der Straßenverkehrsordnung heißt es ausdrücklich: Unnützes Hin- und Herfahren ist genauso wenig erlaubt wie das Erzeugen von unnötigem Lärm, insbesondere, wenn er Menschen belästigen könnte. Allerdings drückt die Polizei während einer WM oder EM erfahrungsgemäß ein Auge zu. Dennoch gelten folgende Regeln:
- Anschnallen: Auch im Autokorso gilt die Gurtpflicht. Eine Ausnahme von der Anschnallpflicht für langsames Fahren im Korso gibt es nicht.
- Bei der Fahrt nicht hinauslehnen: Wer sich während der Fahrt aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, könnte bei einem Unfall doppelt Schaden erleiden. Versicherer prüfen mittlerweile regelmäßig ein mögliches Mitverschulden.
- Kein Alkohol: Beim Fußball gucken wird gerne auch Alkohol getrunken. Fahren sollte man dann nicht mehr. Auch im Autokorso gilt die Promillegrenze von 0,5. Gibt es Ausfallerscheinungen, gelten schon 0,3 Promille – insbesondere, wenn man den Verkehr gefährdet. Noch wichtiger: Für unter 21-Jährige gilt die Promillegrenze 0,0 – kein Alkohol am Steuer!
- Nicht zu viele Mitfahrer: Die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1) vermerkte Personenbeschränkung im Fahrzeug gilt auch während der WM. Ist ein Auto nur für fünf Personen zugelassen, darf man nur maximal fünf mitnehmen – auch im Siegestaumel.
- Flaggen und Fahrzeugdekoration: Der Fahrer muss stets freie Sicht haben. Flaggen dürfen den Blick auf den Verkehr nicht beeinträchtigen. Spiegelüberzieher müssen den Spiegel selber und damit den Blick nach hinten freilassen. Flaggen, Fahnenstangen oder andere Fanartikel müssen sicher befestigt sein. Lösen sie sich während der Fahrt und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, drohen Bußgeld, Flensburg-Punkte und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen. "Blinkende und leuchtende Dekorationen sind im und am Auto grundsätzlich nicht gestattet", warnt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Deutschlandflaggen am Auto sind beliebt – sie müssen allerdings StVO-konform und sicher sein.
Bild: picture alliance / SZ Photo
- Hupen: Wird während eines Autokorsos gerne gemacht – ist aber verboten. Die Hupe darf grundsätzlich nur als Warnsignal genutzt werden. Dauerhupen aus Freude ist nach der StVO nicht erlaubt, wird bei großen Fußballturnieren aber häufig geduldet.
- Fahren mit Warnblinklicht: Das Warnblinklicht übernimmt eine wichtige Warnfunktion im Verkehr, es darf nur bei gesetzlich vorgesehenen Situationen verwendet werden – etwa zum Warnen vor einer Gefahrenstelle oder bei einer Panne. Als Feierbeleuchtung im Autokorso ist es unzulässig.
- Handyfilmen oder live streamen: Wer während der Fahrt mit dem Smartphone filmt, fotografiert oder sogar streamt, verstößt gegen das Handyverbot am Steuer – das wird teuer und gibt einen Punkt in Flensburg.

Selfies im fahrenden Auto: für den Fahrer nicht erlaubt – auch nicht im Autokorso!
Bild: Getty Images
- Abstand halten: Auch im Autokorso muss man genügend Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Gerade im Autokorso wächst das Risiko eines Auffahrunfalls. Nach einem Unfall gelten dieselben Pflichten wie sonst auch: Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, Personalien austauschen und gegebenenfalls die Polizei informieren.
- Sensoren nicht überdecken: Bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen dürfen Kameras und Sensoren nicht von Fanartikeln oder Aufklebern verdeckt werden. Die beliebte Spiegelsocke beispielsweise ist bei modernen Spiegeln mit Totwinkelwarnern verboten.
- Nicht zu laut sein: Musik, Trillerpfeife, Vuvuzelas, Freudenrufe – alles üblich beim Autokorso. Trotzdem sollten Sie darauf verzichten und lieber leise feiern. Wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird und sich Menschen belästigt fühlen, kann es Ärger geben, auch wenn sich meist kaum jemand als Spaßbremse zeigt.
- Nächtliche Fahrten: Wegen der Zeitverschiebung finden einige Spiele erst spätabends oder nachts statt. Nachts sind die Menschen viel lärmempfindlicher als sonst, es kommt also die nächtliche Ruhestörung hinzu. Und: Wer nach einem langen Tag und einem Spiel zur Nachtzeit anschließend am Straßenverkehr teilnimmt, sollte Müdigkeit und Konzentrationsmangel mit berücksichtigen. Rechtlich kann Übermüdung ähnlich bewertet werden wie Alkoholeinfluss!
Wer gegen die oben vorgestellten Regeln verstößt, kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Hier ein Überblick über die Bußgeldbeträge, die bei Verstößen drohen. Sie dienen nur als Anhaltspunkt. Wichtig: Mehrere zusammenhängende Verstöße führen zu einem höheren Bußgeld:
- Handyfilmen oder live streamen während der Fahrt: 100 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Gefährdung durchs Handy am Steuer: 150 Euro plus zwei Punkte in Flensburg, plus Fahrverbot
- Unfall durch Handy am Steuer: 200 Euro plus zwei Punkte in Flensburg, plus Fahrverbot
- Unnötiger Lärm durch Benutzung des Fahrzeugs: minimal 10 Euro, je nach Tatbestand aber auch 80 bis 100 Euro
- Unnützes Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften mit Belästigung anderer: 20 Euro
- Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt: 30 Euro
- Mehr Personen im Fahrzeug als zulässig: 5 Euro
- Mehr Personen im Fahrzeug als Anschnallgurte vorhanden (Verstoß gegen die Gurtpflicht): 35 Euro
- Kinder ohne Sicherung an Bord: 60 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Hupe oder Lichthupe unnötig eingesetzt: 10 Euro
- Warnblinklicht ohne Grund eingeschaltet: 5 Euro
- Sicherheitsabstand bis 80 km/h nicht eingehalten: 25 Euro
- ... mit Gefährdung: 30 Euro
- ... mit Sachbeschädigung: 35 Euro
- Fahren mit Beeinträchtigung von Sicht und/oder Gehör: 10 Euro
Fehlverhalten während eines Autokorsos kann übrigens auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Zwar entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Unfallopfer. Wenn allerdings eine Verletzung durch eigenes Mitverschulden entsteht, etwa bei Nichtbeachtung der Anschnallpflicht, könne dies zu einer Mithaftung führen, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
War der Unfallverursacher alkoholisiert, muss er damit rechnen, dass der Versicherer einen Teil des Schadens zurückfordert. Auch können die Leistungen einer Vollkaskoversicherung gekürzt werden, wenn Alkohol am Steuer im Spiel war.
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