Das grüne Kfz-Kennzeichen erhält ein Fahrzeug, wenn es vom Finanzamt steuerbefreit wird. Erteilt wird es nicht nur für Lkw, auch Pkw, Traktoren und Anhänger können in den Genuss kommen. Wichtig hierfür ist die spätere Nutzung: So erhalten Traktoren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Fahrzeuge im Schaugewerbe, Rettungswagen von Hilfsorganisationen oder städtische Unimogs zum Reinigen von Straßen das grüne Kennzeichen. Problematisch wird es, wenn ein steuerbefreites Fahrzeug für eine andere Tätigkeit eingesetzt wird. So wurde ein Landwirt in Deggendorf/Bayern für seine Hilfe nach einem Unfall bestraft. Er schleppte ein Auto aus dem Graben. Das Finanzamt stellte fest: keine landwirtschaftliche Tätigkeit – Steuerhinterziehung.