Ärger um Katalysator-Nachrüstung
Schluss mit Umschlüsseln

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Bei Katalysator-Nachrüstung mit Teilegutachten gibt es künftig keine Steuerersparnis mehr. Nur noch Lösungen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis werden noch aktzeptiert.
Das Bundesverkehrsministerium hat das sogenannte Umschlüsseln erschwert. Mit dem Ändern des Emissionsschlüssels in den Fahrzeugpapieren kommen ältere Autos nach dem Einbau eines Katalysators in eine günstigere Steuerklasse und erhalten eine Umweltplakette. Deutsche Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA akzeptieren seit einer Veröffentlichung des Ministeriums im amtlichen "Verkehrsblatt" keine Teilegutachten mehr zur Verbesserung des Emissionsschlüssels. Nur Nachrüstlösungen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) werden von den Zulassungsstellen noch anerkannt. Betroffen sind in erster Linie ältere Autos, deren Bestand gering ist. Hier rechnet sich für den Kat-Hersteller der aufwendige ABE-Antrag nicht, sondern nur ein Teilegutachten.
Treffen zwischen Ministerium, KBA und Prüforganisationen
Grund für die Anweisung des Verkehrsministers dürften Zweifel an Teilegutachten sein, die der österreichische TÜV für Euro-3-Katalysatoren erstellt hat. Denn ein einmal ausgegebenes Teilegutachten kann nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Im Gegensatz zur ABE: Die wird zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet und lässt sich bei Bedarf zurückziehen – so geschehen bei den unwirksamen Diesel-Partikelfiltern. Dennoch hat das Verkehrsministerium dem KBA in einer weiteren, internen Anweisung untersagt, neue ABE-Anträge zu bearbeiten, die den Emissionsschlüssel verbessern. Folge: Die Kat-Entwicklung liegt in der gesamten Branche auf Eis. Die Verschärfung trifft vor allem kleinere Handwerksbetriebe und Wenigverdiener, die wegen der Umweltzonen auf die Nachrüstung älterer Fahrzeuge angewiesen sind. Für Ende Januar ist ein Treffen geplant, auf dem Verkehrsministerium, KBA und Prüforganisationen eine Lösung finden wollen.
Kommentar von AUTO BILD-Redakteur Frank Rosin

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