Auto fahren im Winter
Zehn Tipps für die kalte Jahreszeit

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Darf ich jetzt noch mit Sommerreifen fahren? Und was ist, wenn ich nur ein Guckloch freikratze? AUTO BILD gibt zehn Antworten – damit in der kalten Jahreszeit alles glattgeht.
1. Reicht ein kleines Guckloch? Okay, Sie sind spät dran. Große Lust, in der klirrenden Kälte die Scheiben freizukratzen, haben Sie auch nicht. Aber es muss sein! Laternenparker haben alle Scheiben und Spiegel von Schnee und Eis zu befreien. Wer mit kleinem Guckloch losfährt, zahlt zehn Euro Strafe – und riskiert den Versicherungsschutz, wenn’s kracht. AUTO BILD empfiehlt übrigens Scheibenenteiser aus der Sprühflasche – so gibt’s keine Kratzer in der Scheibe.
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2. Muss ich Frostschutz im Scheibenklar haben? Im Sommer reicht Geschirrspülmittel, im Winter muss es frostsicherer Wischwasserzusatz sein – das sagt der Gesetzgeber. Und so mixen Sie richtig: Bei einer Kühlwassermenge von fünf Litern 1,7 Liter Frostschutz und 3,3 Liter Wasser nehmen, das reicht für Kälteschutz bis minus 20 Grad. Im Zweifelsfall die Angaben auf der Frostschutzflasche beachten, es gibt unterschiedliche Konzentrate.

4. Kennzeichen freikratzen? Das Nummernschild an Ihrem Auto muss gut lesbar sein – vorn und hinten. Wenn das Kennzeichen von Schnee oder Schmutz verdeckt ist, droht sogar ein Bußgeld. Deshalb: regelmäßig säubern. Das gilt auch für die Beleuchtung. Wer seine Scheinwerfer von Schnee und Schmutz befreit, sieht mehr. Und wer die Rückleuchten regelmäßig säubert, wird vom Hintermann besser gesehen.
5. Sind Winterreifen jetzt Plicht? Jein! Der Gesetzgeber sagt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Das heißt: Liegt Schnee, sind Winterreifen unerlässlich. Wer sich nicht daran hält, zahlt 20 Euro, wer den Verkehr behindert sogar 40. Übrigens: Winterreifen erkennt man am Schneeflocken-Symbol.
6. Wer zahlt beim Unfall mit Sommerreifen? Crash bei Schnee mit Sommerreifen – auweia! Können Versicherungen grobe Fahrlässigkeit nachweisen, erlischt im schlimmsten Fall der Kasko-Schutz, die Haftpflicht zahlt laut Versicherungs-Verband immer. AUTO BILD empfiehlt: Bei Schnee nur mit Winterreifen fahren, im Zweifelsfall Auto stehen lassen.
6. Wer zahlt beim Unfall mit Sommerreifen? Crash bei Schnee mit Sommerreifen – auweia! Können Versicherungen grobe Fahrlässigkeit nachweisen, erlischt im schlimmsten Fall der Kasko-Schutz, die Haftpflicht zahlt laut Versicherungs-Verband immer. AUTO BILD empfiehlt: Bei Schnee nur mit Winterreifen fahren, im Zweifelsfall Auto stehen lassen.

8. Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten? Nur bei Nebel, nicht bei Schneefall oder Regen, die Sichtweite muss weniger als 50 Meter betragen. Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 km/h fahren. Übrigens: Das Symbol rechts steht für Nebelschlussleuchte, das linke für Nebelscheinwerfer.

Bild: Frank Stange
10. Wer zahlt, wenn Eisbrocken auf mein Auto fliegen? Fliegende Eisbrocken sind ein Problem. Deshalb gilt zweierlei: Das eigene Auto komplett von Schnee und Eis befreien. Fährt ein Lkw voran, viel Sicherheitsabstand lassen. Verursachen fliegende Eisbrocken Schäden: Kennzeichen merken, die Haftpflicht zahlt.
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