Garagennutzung: Urteil
— 20.12.2012Gerümpel in Garagen verboten
Wer seine Garage so vollrümpelt, dass kein Auto mehr hineinpasst, verstößt gegen das Gesetz. Das hat das Verwaltungsgerichts Darmstadt nun entschieden.
Lesen Sie auch: Garagen im Wolkenkratzer
Der Offenbacher setzte sich dagegen zur Wehr, scheiterte aber mit seiner Klage, wie das Gericht am Mittwoch (19. Dezember 2012) mitteilte. Denn ist eine Garage für ein Wohnhaus vorgeschrieben, um Parkraum zu schaffen, darf sie laut Gericht nicht zweckentfremdet werden. Sie müsse zumindest noch genügend Platz für ein Auto bieten. (AZ: 3 K 48/12.DA)Eine Satzung der Stadt Offenbach schreibt für jedes Einfamilienhaus zwei Stellplätze für Autos und einen gewissen Raum für das Abstellen von Fahrrädern vor. Der Kläger hatte eine Garage angemietet, die im rechtlichen Sinne als "notwendig" gilt. Er lagerte dort aber unter anderem eine alte Küchenzeile, vollgepackte Umzugskartons, Fahrräder und ein großes Trampolin. "Eine Nutzung der Garage zum einzig genehmigten Zweck der Unterstellung eines Kraftfahrzeuges war unmöglich", hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.
Alles, was Recht ist: Hier geht's zur autobild.de-Urteilsdatenbank
Das könnte Sie auch interessieren
Kommentar verfassen




































Kommentare zum Artikel (1)
Erstellt
Inhalt
Melden
Klar, ist ja nicht neu, bleibt aber absolut hirnrissig. Deutsche Regelwut bis hin zum totalen Brainout.
Denn was macht es schon, wenn jemand seine Garage als Abstall oder Lagerraum gebraucht ?
Wo zu Hölle soll da das Problem sein ?
Über diesen "rechtlich korrekten " Schwachsinn hab ich mich beim Leeräumen einer zu kompletten Motorrädern mit zerlegten Motorrädern und Reifen beanspruchten Garage auch scon geärgert.