Nicht genehmigte Autoteile: Urteil zum Verkauf

— 19.02.2013

Ohne Prüfzeichen kein Verkauf

Sind Autoteile nicht in Deutschland zugelassen, dürfen sie auch nicht verkauft werden. Ein entsprechender Hinweis im Angebot reicht nicht aus.

In Deutschland nicht genehmigte Autoteile dürfen nicht verkauft werden, wenn sie hierzulande verwendet werden könnten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: I-4 W 72/12) entschieden. Demnach reicht es nicht aus, wenn der Verkäufer in seinem Angebot auf das fehlende amtliche Prüfzeichen hinweist.

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Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hatte ein Verkäufer auf ebay amtlich nicht genehmigte Scheinwerferlampen angeboten. Der Mann hatte zwar darauf hingewiesen, dass die Teile nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, ein Kläger sah darin dennoch ein "unzulässiges Anbieten nicht bauartgenehmigter Fahrzeugteile". Das Gericht sah das genauso, denn "für das Angebotsverbot komme es ausschließlich auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugteils an. Unerheblich sei dagegen, wozu es im Einzelfall genutzt werden solle."

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