Streit um den Audi-TDI

— 06.07.2011

Urteil: "TDI" keine europaweite Marke

Audi wollte den Begriff "TDI" europaweit als Marke schützen lassen – und ist vorm EU-Gericht gescheitert. Begründung: Die Buchstaben stehen nur für eine "technische Eigenschaft".

(dpa) Audi kann sein Motoren-Markenzeichen "TDI" nicht europaweit als Marke schützen
lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am 6. Juli 2011 eine entsprechende Entscheidung des EU-Harmonierungsamtes und wies die Klage von Audi und seinem Mutterkonzern Volkswagen zurück (Rechtssache T-318/09). Die Unternehmen müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Audi scheiterte, weil die Buchstaben "TDI" nach Ansicht der Richter nicht als Marke, sondern nur als Abkürzung für eine technische Eigenschaft und die Bauart anzusehen sind. Die Buchstabenkombination habe keine Unterscheidungskraft in der Europäischen Union und weise nicht eindeutig auf einen Audi-Motor hin. Verbraucher würden nicht erkennen, dass das Auto von einem bestimmten Unternehmen stamme.

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Die Abkürzung stehe allgemein für "Turbo Diesel Injection" oder "Turbo Direct Injection". Nach geltendem Recht können solche Angaben, die nur die Merkmale einer Ware beschreiben, nicht als Marke eingetragen werden. Audi hat nach eigenen Angaben "TDI" bereits in vielen Ländern als Markenzeichen registriert, strebte aber eine EU-einheitliche Regelung an.

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Kommentare zum Artikel (6)

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Raudi
07.07.2011, 11:26Uhr

Auto Und Diesel Idioten

Roddy
07.07.2011, 10:46Uhr

@bronx

Audi hat in diesem Bereichgar nichts erfunden, rein gar nichts, null, nix, nada, niente, nothing, 何もない , 没有 , ничего

transporter
07.07.2011, 07:30Uhr

lach mich weg was audi und kann sich nicht einmal die drei buchstaben schützen lassen? wozu auch.................... oh mann haben die probleme

lol
07.07.2011, 05:29Uhr

A1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 können sie sich bestimmt auch nicht schützen lassen, weil die papierindustrie schneller war ;)

bronx.1965
07.07.2011, 00:10Uhr

nee, gilt nicht. Ich kann doch nicht für ein von mir erfundenes Funktionsprinzip Markenschutz verlangen wenn andere das bereits taten,während ich noch nicht tätig war. Schon sehr eigenartig...

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