Wer schon einmal in eine Radarfalle getappt ist, wird den Reflex kennen: Es blitzt, und automatisch steigt man in die Eisen. Natürlich ist es dann schon viel zu spät, das in der Regel unschöne Foto samt Geschwindigkeitsübertretung ist schon im Kasten.
Mal ganz davon abgesehen, dass das abrupte Abbremsen auch gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer ist.
Dass man schon in die Falle getappt ist, ist übrigens auch meistens dann der Fall, wenn man vermeintlich rechtzeitig vor der Radarfalle auf die Bremse tritt.
Denn die Blitzer lösen nicht erst dann aus, wenn man unmittelbar davor ist, sondern sie erfassen den Geschwindigkeitsverstoß teilweise schon wesentlich früher. Es gibt Modelle, die die Geschwindigkeitsübertretung bis zu 1.000 Meter vor dem Standort des Blitzers erfassen können.

Modelle erfassen Verstoß viel früher

Bußgeldrechner.org hat die diversen Modelle, die es gibt, in einer Übersicht zusammengefasst. 

• Riegl LR90-235/P: 30 bis 500 Meter
• eso µP 80: bis zu 25 Meter
• Riegl FG21-P: 30 bis 1.000 Meter
• Multanova MU VR 6F: 3 bis 40 Meter
• eso ES1.0: bis zu 18 Meter
• LaserPatrol/TraffiPatrol: 30 bis 500 Meter
• Multanova MU VR 6FAFB: bis zu 15 Meter
• Traffipax speedophot: bis zu vier Fahrspuren
Was man als Autofahrer wissen sollte: Wer vor Blitzern gewarnt werden möchte, darf sich nur auf das gute, alte Radio verlassen. Da werden die zu dem Zeitpunkt bekannten Standorte im Programm durchgesagt.
Radarwarner sind in Deutschland verboten.
Bild: AUTO BILD Montage / DPA

Ansonsten ist die Lage eindeutig: Blitzer-Apps und Radarwarner sind zwar bei Autofahrern beliebt, aber ob sie nun im Navigationsgerät integriert oder auf dem Handy aktiviert sind, ist egal, denn sie sind verboten.

Radarwarner sind verboten

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." So steht es in Paragraph 23 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (STVO).
Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Beifahrer-Trick funktioniert übrigens auch nicht mehr. Denn das Oberlandesgericht Karlsruhe im Februar 2023 in einem Fall (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden, dass es auch dem Beifahrer untersagt ist, eine Warn-App aktiv laufen zu lassen.